Bearbeitungsentgelt für Darlehen sofort absetzen: Wann das möglich ist
Kreditinsitute verlangen für Darlehen nicht nur Zinsen. Für den Verwaltungsaufwand wird oft auch noch ein "Bearbeitungsentgelt" aufgeschlagen. Das ist Aufwand, der sofort in voller Höhe für Ihre GmbH anfällt. Aber: Trotzdem dürfen Sie den Aufwand in der Bilanz nicht in jedem Fall sofort steuermindernd absetzen. Entscheidend ist, ob das Entgelt bei einer Vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags erstattet wird oder nicht.
- Absetzung über die Laufzeit: Ein Bearbeitungsentgelt muss über die Laufzeit des Darlehens abgegrenzt werden, wenn es als Vorleistung für eine zeitraumbezogene Gegenleistung anzusehen ist. Gegenleistungscharakter hat das Bearbeitungsentgelt, wenn die Bank oder ein anderer Darlehensgeber den Betrag bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags anteilig zurückzahlen muss.
- Sofortabzug: Ihre GmbH darf ein Bearbeitungsentgelt dagegen sofort vollständig steuerlich geltend machen, wenn der Darlehensgeber das Entgelt nicht zurückzahlen müsste, wenn Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen.
Beachten Sie: Auch wenn keine Rückzahlungspflicht für ein Bearbeitungsentgelt vereinbart wurde, kann ein Sofortabzug ausgeschlossen und eine Abgrenzung über die gesamte Laufzeit vorgeschrieben sein. Dann nämlich, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und wenn mit einer Kündigung nicht ernsthaft zu rechnen ist (BFH, 22.6.2011, Az: I R 7/10).
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Herzlichst, Ihr
Sebastian Jördens
Chefredakteur
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