Keine schlechte Frage! Kaufen Sie einen Neuwagen, schreiben Sie die Anschaffungskosten über 6 Jahre verteilt ab. Kaufen Sie den Wagen gebraucht, dann ist dieser Wagen ja schon ganz oder teilweise vom Vorbesitzer abgeschrieben.
Abschreibungsdauer bei einem Gebrauchtwagen als Firmenwagen
Wenn Sie sich einen Gebrauchten als Firmenwagen anschaffen, brauchen Sie Ihre Anschaffungskosten nicht noch einmal volle 6 Jahre abzuschreiben! Sie können Ihre tatsächlichen Ausgaben also schneller steuermindernd geltend machen als beim Neuwagenkauf. Andererseits wird das Finanzamt auch nicht mitspielen, wenn Sie die Kosten für einen 6 Jahre alten, gebraucht gekauften Firmenwagen sofort komplett geltend machen. Schließlich haben Sie in den Wagen investiert, um ihn noch einige Jahre betrieblich zu nutzen. Das heißt für Sie: Sie setzen eine voraussichtliche Restnutzungsdauer an und schreiben die Anschaffungskosten über diesen Zeitraum ab.
Wie viel Restlaufzeit Sie für einen Gebrauchtwagen ansetzen
Um möglichst schnell Steuern zu sparen, ist es sinnvoll, eine möglichst kurze Nutzungsdauer festzulegen. Für gebrauchte PKWs gibt es leider keine festen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können. So gehen die Finanzgerichte bei gebrauchten PKWs nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich 8 Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zu Grunde. Wenn Sie den gebrauchten Firmenwagen schnell abschreiben wollen, wählen Sie eine möglichst kurze Restnutzungsdauer. Zweckmäßig ist es, sich an der aktuellen Rechtsprechung zu orientieren. Von welcher Restnutzungsdauer Sie üblicherweise ausgehen können, zeigt Ihnen die nachfolgende Schnellübersicht.
Alter des PKWs beim Kauf | Restnutzungsdauer (Jahre) | jährliche Abschreibung in % |
1 Jahr | 5 | 20,0 |
2 Jahre | 4 | 25,0 |
3 Jahre | 3 | 33,3 |
4 Jahre | 2 | 50,0 |
5 Jahre | 2 | 50,0 |
6 Jahre | 2 | 50,0 |
7 Jahre | 2 | 50,0 |
8 Jahre | 2 | 50,0 |