Selbstständige: Eigentum schaffen – so zahlt das Finanzamt mit

Haben auch Sie in den vergangenen Monaten und Jahren immer häufiger daran gedacht, eine Immobilie zu kaufen? Damit stehen Sie nicht allein!

Immer offener wird über die Gefahr einer Inflation gesprochen, weil die Schuldenberge wachsen und wachsen. Immer mehr Geld wird in den Wirtschaftskreislauf gepumpt, um ihn am Leben zu halten … Manch einer befürchtet den baldigen Zusammenbruch des Euro und eine Währungsreform. Und damit sind wir bei der Immobilie: Inflation und Währungsreform können alle Rücklagen vernichten: Sparkonten, den Wert von Lebensversicherungen, Geld, das in vermeintlich sicheren Anleihen steckt … Immobilien erhalten dagegen ihren Wert, egal ob eine Inflation ganze Vermögen ausradiert oder ein Währungsreform den Euro begräbt. Das ist der Grund, warum derzeit so viele eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen.

So beteiligt sich das Finanzamt an Ihrer Eigentumswohnung

Heute gebe ich Ihnen einen interessanten Tipp, wie Sie eine Eigentumswohnung kaufen können – mit unerwartet hoher Beteiligung des Finanzamts: Die Idee können (und sollten!) Sie immer realisieren, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in einer anderen Stadt arbeiten. Oder dann, wenn Sie näher bei Ihrem wichtigsten Kunden sein müssen – und eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt anmieten. Dann können Sie die Kosten für diese doppelte Haushaltsführung als Betriebsausgaben geltend machen – das ist klar. Doch Sie können einen Schritt weiter gehen!

Kosten für doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für diese so genannte doppelte Haushaltsführung können Sie steuerlich geltend machen. Wenn diese rein beruflich veranlasst sind, wenn Sie also nachweisen können, dass die Zweitwohnung nötig und nicht zu groß ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu vor einiger Zeit ein interessantes Steuerschlupfloch eröffnet, das Sie heute noch nutzen können. Und das funktioniert so:

  • Wenn Sie verheiratet sind, kann beispielsweise Ihre Frau an Ihrem auswärtigen Arbeitsort eine kleine Wohnung (Richtwert: nicht größer als maximal 60 Quadratmeter) kaufen und an Sie vermieten.
  • Die Verluste, die entstehen, weil die Mieteinnamen niedriger sind als Abschreibung, Nebenkosten, Zinsen für den Bankkredit für den Kauf der Wohnung etc., kann Ihre Frau steuerlich als Verluste absetzen.
  • Sie wiederum können die gezahlte Miete als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Wichtige Voraussetzung: Achten Sie darauf, dass die Miete in etwa dem ortsüblichen Niveau entspricht.

So finanzieren Sie mithilfe des Finanzamts die Schaffung von Eigentum, das ein heute dringend benötigter sicherer Baustein in Ihrer Altersabsicherung sein kann.