Lebensmittel in Ihrem Labor
Anschließend lassen Sie jeden Mitarbeiter die Teilnahme mit seiner Unterschrift quittieren. Dennoch sind Speisen und Getränke in vielen Labors ein Dauerproblem, das bei allen Beteiligten Magengrummeln verursacht. Ist das Thema in Ihrem Labor tatsächlich „gegessen“?
Beispiel: Die Biologisch-technische Assistentin Frau K. erhielt von einem Lieferanten eine Schachtel Pralinen geschenkt. Selbstverständlich will Sie ihren Lieblingskolleginnen innerhalb der nächsten Tage etwas von dem Konfekt abgeben. Wenn Sie die Leckerei im Kühlschrank des Pausenraums verstaut, wird sie nach wenigen Stunden eine leere Schachtel vorfinden, wie sie aus leidvoller Erfahrung weiß. Also wandern die Pralinen in den praktisch nur von ihr genutzten Unterschrank im Labor.
Hieraus folgt ein doppeltes Problem:
- Menschen werden einem ernst zu nehmenden und vermeidbaren Gesundheitsrisiko durch Chemikalien oder andere schädliche Materialien ausgesetzt.
- Materialien, mit denen gearbeitet wird (z. B. Proben), können kontaminiert werden.
Literaturtipp: Über die Pflichten des Personals von Prüflaboratorien informieren die Grundsätze zur Guten Laborpraxis (GLP) im Anhang des noch geltenden Chemikaliengesetzes, Abschnitt 1.4: www.gesetze-im-internet.de, dort unter Chemikaliengesetz (ChemG).
Es werden keine Lebensmittel im Labor verzehrt
Ihre Labormitarbeiter gehen hin und wieder in den Pausenraum, um einen Kaffee zu kochen, wenn sie keinen eigenen Büro-Arbeitsplatz haben. Da das Getränk nicht im Handumdrehen zubereitet und heruntergeschluckt ist, mündet das eine oder andere zufällige Treffen in ein Gespräch.
Aus Ihrer Sicht als Laborleiter sieht das ganz anders aus: Ihre Mitarbeiter „hängen“ schon wieder im Pausenraum herum, obwohl Sie kaum wissen, wie Ihr Team die Arbeit schaffen soll. Nicht zielführend ist es, Getränke deswegen im Labor zu dulden.
Sonderfälle
Haben Sie einen Diabetiker im Team? Wissen Sie, dass Diabetiker bei Unterzuckerung plötzlich und unvorbereitet bewusstlos werden können? Ist Ihnen klar, dass eine solche Bewusstlosigkeit in ein Koma münden und zum Tod führen kann, wenn dem Mitarbeiter niemand hilft?
Was passiert, wenn einer Ihrer Mitarbeiter bewusstlos zusammensackt und sich dabei ernsthaft verletzt? Als Laborleiter haben Sie eine Fürsorgepflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Diabetiker jederzeit Zugriff auf Lebensmittel wie schnell verwertbaren Traubenzucker und/oder abgepackten Orangensaft haben, die innerhalb kurzer Zeit den Blutzuckerspiegel anheben können. Zwar sind Traubenzucker-Päckchen klein. Dennoch ist die Laborkittel-Tasche, in der sich auch schon einmal benutzte Spatel finden, kein akzeptabler Aufbewahrungsort.
2 Tipps für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln im Labor
Tipp 1: Formalrechtliche Absicherung
Wenn Sie die Sicherheitsbelehrung wie vorne erwähnt konsequent durchführen, erreichen Sie den allgemeinen Standard. Hinter diesen dürfen Sie auf keinen Fall zurückfallen. Besser präsentieren Sie die wichtigsten Kernsätze nochmals auf einem Blatt. Dazu gehört das Verbot von Getränken und Lebensmitteln im Labor. Dieses Blatt verbinden Sie fest mit der Unterschriftenliste, so dass die Kernsätze der Belehrung sofort ins Auge fallen.
Beispielsweise können Sie dafür Heftklammern verwenden. Noch besser ist es, wenn die Kernsätze und die Unterschriften auf demselben Blatt Platz finden. Die Unterschriften beweisen dann zweifelsfrei, dass Sie die Information gegeben haben – selbst wenn Sie sie bei der Belehrung ausgelassen haben sollten.
Tipp 2: Suchen Sie nach gemeinsamen Lösungen
Überlegen Sie, welche Schwierigkeiten mit Speisen und Getränken sich für Ihre Mitarbeiter aufgrund der räumlichen Verhältnisse ergeben. Selbstverständlich können (und wollen) Sie nicht jedem Mitarbeiter ständig über die Schulter schauen. Trotzdem sind Sie als Laborleiter verantwortlich.
Wenn Sie nicht wissen, auf welche Weise Ihre Mitarbeiter eventuelle Probleme lösen, wie
- die Bereitstellung von „schnellem“ Zucker für Diabetiker,
- das Trinken während der Arbeitszeit oder
- die „zugriffssichere“ Lagerung privater Lebensmittel,
dann sollten Sie offen mit ihnen darüber sprechen. Suchen und finden Sie gemeinsam mit ihnen sichere und akzeptable Vorgehensweisen.