Schadensregulierung: 8 Tipps, wie Sie gegen die Verschleppung durch Ihre Versicherung vorgehen

Immer wieder versuchen Versicherungen, nach Unfällen die Regulierung zu verschleppen, weil aus ihrer Sicht die Schadenmeldung zu wünschen übrig ließ. Wenn Sie unsere 8 Tipps beherzigen, kann Ihnen das in Zukunft nicht mehr passieren.
Inhaltsverzeichnis

Wird eines Ihrer Fahrzeuge gestohlen oder bei einem durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfall beschädigt, ist das ein Fall für die Teilkasko- oder hoffentlich zusätzlich abgeschlossene Vollkaskoversicherung. Doch immer häufiger wissen Kollegen davon zu berichten, dass es bei der Schadenabwicklung unvorhergesehene Probleme gab.

Dabei kommt es nicht nur bei eigenen, sondern auch immer häufiger bei Leasing-Fahrzeugen zu Verzögerungen bei der Regulierung. Die Versicherer scheinen bei solchen Schadenmeldungen zunehmend kritischer zu agieren und fragen auch bei kleineren Fällen genauer nach.

Versuchen Sie niemals, Vorschäden zu verheimlichen!

Oft entstehen Rückfragen oder auch genauere Prüfungen seitens der Versicherungen aus der Tatsache heraus, dass Schadenmeldungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt beziehungsweise dem gebotenen Sachverstand behandelt wurden.

So gibt es viele Fahrzeugverantwortliche, die nach einem Unfall oder Schaden einem Fahrer die mühselige Arbeit der Schadenmeldung abnehmen wollen. Das ist an sich eigentlich eine noble Idee, doch wann haben Sie das Fahrzeug vor dem Unfall das letzte Mal gesehen? Wenn dies nämlich schon eine Weile her ist, wissen Sie oft auch nichts von dem Vorschaden, der beispielsweise bei einer kleinen Parkrempelei entstanden ist und den der Fahrer nicht gemeldet hat.

Und so füllen Sie allzu leicht vorschnell unter Vorschäden ein kleines, aber bedeutungsvolles „keine“ ein. Schickt dann die Versicherung einen Gutachter in die Werkstatt, ist der Ärger geradezu programmiert. Die Assekuranz kann dann nämlich geneigt sein, einen Versicherungsbetrug zu wittern und die Regulierung zu verweigern oder zumindest zu verzögern.

Auch beim Full-Service-Leasing meldet meistens die Leasing-Gesellschaft den Schaden und füllt die Schadenmeldung aus. Doch woher soll der Mitarbeiter wissen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug vor dem Schadeneintritt befand?

Auch bei den tatsächlichen Laufleistungen wird oft nicht der korrekte Wert angegeben, sondern mehr oder weniger großzügig geschätzt. Auch hier liefert der Meldende der Versicherung unwissentlich Munition, mit der die Regulierung verweigert werden kann.

Denn wenn die betreffende Assekuranz von einem Vorschaden, einer falschen Kilometerangabe oder auch von falschen Aussagen zum Unfallhergang erfährt, wird sie den Schadenausgleich mit ziemlicher Sicherheit zunächst einmal verweigern. Und hier verstehen auch die Gerichte keinen Spaß und geben in der Regel der Versicherung in solchen Fällen Recht.

Als Beispiel sei hier ein Fall genannt, der beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Hier wurde ein Fahrzeug gestohlen, und der Versicherungsnehmer gab bei der Schadenmeldung an, das Fahrzeug sei unfallfrei und er hätte auch niemals von einem Dritten Schadenzahlungen erhalten.

Tatsächlich hatte der Wagen bei einem vorhergehenden Unfall einen Schaden abbekommen, für den die gegnerische Versicherung auf Gutachterbasis aufkam.

Was der Fahrzeughalter nicht wusste: Versicherungen können sich über die so genannte Uniwagnis-Datei von allen Schadenregulierungen, die von den Autoversicherern abgewickelt wurden, recht einfach detaillierte Informationen verschaffen.

So auch in diesem Fall. Als Folge verweigerte die Versicherung die Regulierung mit dem Argument der nicht befolgten Aufklärungsobliegenheit des Halters. Die Richter sahen dies genauso und gaben der Versicherung Recht. (BGH, Urteil vom 17.1.2007, Az. IV ZR 106/06)

Die 8 Tipps, wie Sie gegen die Verschleppung durch Ihre Versicherung vorgehen können Sie sich auch als PDF kostenlos herunterladen

Diese Aspekte sollten Sie bei Schadenmeldungen immer berücksichtigen

Damit Sie solchen Fällen von Zahlungsverweigerung aus dem Weg gehen können, beachten Sie bei Schadenmeldungen unbedingt folgende 8 Punkte:

  1. Melden Sie den Schaden immer zügig. In der Regel müssen solche Meldungen innerhalb einer Woche erfolgen. Fehlen Ihnen wichtige Angaben, so vermerken Sie dies auf der Meldung und liefern die Angaben schnellstmöglich nach.
  2. Füllen Sie die Meldungen stets sorgfältig aus, und verschweigen Sie niemals eventuelle Vorschäden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vorschaden von einer anderen Versicherung beglichen wurde.
  3. Versuchen Sie, die Schadenmeldung immer in Zusammenarbeit mit dem Fahrer des Fahrzeugs zu bearbeiten. So verhindern Sie, dass – unbeabsichtigt oder nicht – falsche Angaben in den Bericht kommen.
  4. Nehmen Sie das Fahrzeug sorgfältig in Augenschein. Wenn Sie Vorschäden entdecken oder vermuten, klären Sie den Fahrer über die Folgen von Falschangaben auf.
  5. Verpflichten Sie alle Fahrer, in ihrer Car Policy bei Schadenmeldungen komplette und richtige Angaben zu machen.
  6. Informieren Sie bei Leasing-Fahrzeugen die Gesellschaft über jeden Schaden.
  7. Mogeln Sie niemals bei der Laufleistung des Fahrzeugs. Die Leasing-Gesellschaft erfährt spätestens beim Auslaufen des Vertrags, dass hier eine kostenpflichtige Überziehung vorliegt.
  8. Auch zum Unfallhergang müssen alle Angaben korrekt und schlüssig sein. Gibt es hier Diskrepanzen gegenüber dem Unfallbericht der Polizei ist Ärger programmiert.