Lenk- und Ruhezeiten — Gesetzliche Regelungen für LKW-Fahrer

Für LKW-Fahrer gelten Lenk- und Ruhezeiten, welche den Arbeitnehmer sowie den Autobahnverkehr schützen sollen. Was Arbeitgeber beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Lenk- und Ruhezeiten?

Für LKW-Fahrer und weitere Berufskraftfahrer gibt es in Deutschland ausführliche Regelungen und Verordnungen. Diese sollen den Arbeitnehmer schützen und die Sicherheit auf Bundesstraßen und Autobahnen gewährleisten. Die Lenk- und Ruhezeiten wurden definiert, um LKW-Fahrer und andere Berufskraftfahrer vor einer Übermüdung zu bewahren. Auf diese Weise können Unfälle vermieden und der Arbeitsschutz sichergestellt werden. Die Lenk- und Ruhezeiten sind von dem jeweiligen Fahrer als auch von Ihnen als Arbeitgeber zu beachten und einzuhalten.

Was sind die gesetzlich definierten Lenkzeiten?

Der Gesetzgeber unterscheidet ganz klar zwischen den Lenkzeiten und den Arbeitszeiten für Berufskraftfahrer. Es werden unabhängige Regelungen angewendet, welche durch unterschiedliche Gesetze abgedeckt werden. Unter einer Lenkzeit wird die exakte Dauer der Lenktätigkeit einer Person bezeichnet. Dieser reinen Fahrtätigkeiten werden zudem Standzeiten zugeordnet, welche ganz allgemein zum Fahren zählen. Hierunter wird das Stehen an einer Ampel, in einem längeren Stau, Grenzübergängen oder an Bahnschranken verstanden. Zeiten, in denen der Fahrer den Fahrersitz für mindestens 15 Minuten verlässt, zählen nicht zur Standzeit dazu.

Die per Gesetz maximal zugelassene Tageslenkzeit beträgt neun Stunden. Zweimal in einer Woche kann diese Tageslenkzeit auf bis zu zehn Stunden erhöht werden. Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt und darf bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen insgesamt maximal 90 Stunden betragen.

Ruhezeiten als Erholung für den Arbeitnehmer

Ruhezeiten dienen der Erholung des Fahrers und sollen ihn vor Übermüdung schützen. Daher darf der jeweilige Fahrer auch frei darüber bestimmen, wie er diese Zeit verbringen möchte. Ein LKW-Fahrer kann seine Ruhezeit daher wahlweise im Fahrzeug verbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass während der Ruhezeit keine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf. Aus zwei Modellen dürfen die Fahrer wählen:  Die Ruhezeit kann an einem Stück genommen werden, dabei beträgt sie elf Stunden. Die Alternative bietet LKW-Fahrern die Möglichkeit, die vorgeschriebene Ruhezeit zu unterbrechen. Sie dürfen diese dann in drei und neun Stunden innerhalb der 24 Stunden aufteilen. In diesem Modell besteht für Sie als Arbeitgeber der Nachteil, dass sich die minimale Ruhezeit von elf auf zwölf Stunden erhöht. Eine Verkürzung auf neun Stunden ist nur dreimal innerhalb von zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Im kombinierten Güterverkehr gelten besondere Ausnahmen.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf Stunden betragen und in einem Turnus von 24 Stunden erfolgen. Die Wochenruhezeit muss insgesamt mindestens 45 Stunden betragen. Diese 45 Stunden müssen zusammenhängend genommen werden und gleichen beispielsweise einem typischen Wochenende. Die Zeiten müssen jedoch nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Nach der Definition muss die Wochenruhezeit nach einem Turnus von sechs mal 24 Stunden genommen werden.

Wie definiert sich eine Fahrtunterbrechung?

Unter einer Fahrtunterbrechung versteht sich der Zeitraum, in welchem sich ein Fahrer erholen kann. Er darf dabei keiner Fahrertätigkeit oder anderen beruflichen Verpflichtung nachgehen. Zu diesen Tätigkeiten gehört neben dem eigentlichen Fahren beispielsweise auch das Be- und Entladen oder Instandsetzen.

Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrt ist eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Anschließend darf der Fahrer weitere 4,5 Stunden fahren, bevor er die maximal zugelassene tägliche Lenkzeit erreicht. Die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten kann der Fahrer selbst aufteilen. Die erste Pause darf dabei nicht weniger als 15 Minuten betragen und die zweite Pause muss mindestens 30 Minuten andauern. Wird die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt, ist nach einer Fahrzeit von neun Stunden eine weitere Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Der Fahrer kann frei entscheiden, ob er die Fahrtunterbrechung im Fahrzeug oder an einem anderen Ort verbringt.

Welche Gesetze und Verordnungen sind für Lenk- und Ruhezeiten zu beachten?

Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Regelungen wurden geschaffen, um den Warenverkehr problemlos zu ermöglichen und Unfälle auf Autobahnen zu vermeiden. Aus diesem Grund gelten für Sie als Unternehmen und Ihre Fahrer verpflichtend mehrere Regelungen und Verordnungen. Auf europäischer Ebene gibt es die EU-Richtlinie 2002/15/EG sowie die EU-Verordnung 561/2006. Das europäische Recht steht über dem nationalen Recht. Es gibt zudem das Europäische Übereinkommen über die Arbeit, des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).

Für Deutschland gilt folgendes nationales Recht:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Fahrpersonalgesetz (FpersG)
  • Fahrpersonalverordnung (FpersV)

Aus den genannten Gesetzen leiten sich die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ab. Diese gelten nicht nur für den Güterverkehr, sondern decken auch den Bereich des Werk- oder Personenverkehrs ab. Für Selbstständige gilt weitestgehend das Arbeitszeitgesetz. Demnach dürfen Sie als selbstfahrender Unternehmer die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden bzw. maximal 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wie erfolgt die Kontrolle der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?

Bereits seit dem 1. März 2015 besteht innerhalb der Europäischen Union die Tachographenpflicht. Diese Pflicht schreibt vor, dass LKW-Fahrer sowie Fahrer von Fahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen oder mit welchen mehr als acht Personen befördert werden, die eigenen Lenk- und Ruhezeiten in einem Fahrtenschreiber erfassen müssen. Angelehnt an die Bezeichnung der EU wird dieser Fahrtenschreiber auch Tachograph genannt. In Deutschland gelten sämtliche Regelungen zudem für Fahrer von Fahrzeugen mit Anhänger, welche zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen wiegen. Diese Fahrzeuge müssen jedoch für den Güterverkehr bestimmt sein. In diesem Fall muss jedoch kein Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut sein.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie die Polizei kontrollieren die Einhaltung sämtlicher Sozialvorschriften. Hierbei kommt ein digitales oder analoges Kontrollgerät zur Anwendung, welches sämtliche Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers speichert.

LKW-Fahrer haben die Pflicht, nach Aufnahme ihrer Fahrertätigkeit die Arbeitszeit und insbesondere die Fahrtzeit aufzuzeichnen. Im Falle einer Kontrolle durch die BAG oder die Polizei muss ein Fahrer die Fahrtenkarte und sämtliche Daten über den aktuellen Tag sowie die letzten 28 vergangenen Tage vorlegen können. Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät zeichnen die Fahrten selbstständig auf. Für Kontrollen bedeutet dies eine einfache und unkomplizierte Auswertung der Daten. Das Kontrollgerät zeichnet Daten über die zurückgelegte Strecke, gefahrene Geschwindigkeit, Personalien des Fahrers, Lenkzeit sowie Unterbrechungen und Pausen auf.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten?

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer von hoher Wichtigkeit. Aus diesem Grund werden Verstöße geahndet und entsprechend mit Bußgeldern belegt. Wer gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten des AETR verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die jeweilige Summe ist von dem Fahrer zu tragen, welcher gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat. Sie als Unternehmer tragen ein weitaus höheres Risiko und können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belangt werden.

Bei geringen Verstößen können von einer polizeilichen Kontrolle zudem Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Zu diesen geringen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise eine Überschreitung der Tageslenkzeit um 60 Minuten. Welche Entscheidung für den individuellen Fall getroffen wird, hängt von der Schwere des Verstoßes sowie der gezeigten Reue ab.

Der aktuelle Bußgeldkatalog für Vergehen der Lenk- und Ruhezeiten sieht folgendermaßen aus.

Beschreibung Bußgeld Fahrer Bußgeld Unternehmer
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ruhe­zeit  
…bis zu einer Stunde30 Euro 
…bis zu drei Stunden je angefangene weitere Stunde30 Euro 90 Euro
… mehr als 3 Stunden je ange­fangene weitere Stunde60 Euro180 Euro
Verkürzung der Lenkzeit­unter­brechung  
…bis zu 15 Minuten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Minuten je ange­fangene weitere Viertelstunde60 Euro180 Euro
Überschreitung der zulässigen Tages­lenkzeit  
…bis zu einer Stunde30 Euro 
… bis zwei Stunden je angefangene weitere halbe Stunde30 Euro90 Euro
… über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde60 Euro180 Euro
Nichtmit­führen der Fahrer­karte bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt  
… Kontrolle da­durch nicht er­möglicht250 Euro 
… Kontrolle dadurch er­schwert75 Euro 
Wochen­ruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit verbrachtbis zu 500 Eurobis zu 1.500 Euro

Fazit – die Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten

Für LKW-Fahrer und andere Fahrer von Kraftfahrzeugen bedeuten die Lenk- und Ruhezeiten einen wesentlichen Sicherheitsaspekt. Sie schützen den Arbeitnehmer, den reibungslosen Güterverkehr sowie den allgemeinen Verkehr auf Bundesstraßen und Autobahnen. Neben einem Höchstmaß an Fahrzeit schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit vor. Verstöße gegen diese gesetzlichen Regelungen werden mit einem Bußgeld geahndet.