Infografik zur Folgebescheinigung nach einer Krankmeldung

Folgebescheinigung Krankmeldung: Wann muss sie beim Arbeitgeber vorliegen?

Auf Grundlage des § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ab dem 4. Tag ihrer Erkrankung eine schriftliche Krankschreibung vorzulegen. Bis 2022 druckte der Arzt eine Bescheinigung, die häufig als „gelber Schein“ bezeichnet wurde, über die Praxissoftware aus. Seit 01.01.2023 ist die Krankmeldung, die die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, digital. Die Krankschreibung wird elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet und kann vom Arbeitgeber abgerufen werden. Sollte die Krankheit des Arbeitnehmer länger andauern, ist eine Folgebescheinigung nötig. Wann diese Folgebescheinigung beim Arbeitgeber und der Krankenkasse vorliegen muss, verrate ich Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Folgebescheinigung einer Krankmeldung?

Eine Folgebescheinigung ist ein ärztliches Dokument, das die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bescheinigt. Eine Folgebescheinigung wird notwendig, wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin arbeitsunfähig ist. Sie dient der fortwährenden Legitimation der Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund von Krankheit.

Das Wichtigste zur Folgebescheinigung zusammengefasst

  • Definition: Eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist ein Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird, und die längere Arbeitsunfähigkeit bezeugt.
  • Frist zur Vorlage der Folgebescheinigung beim Arbeitgeber: Innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Erstbescheinigung (Praxis, keine gesetzliche Regelung)
  • Frist zur Vorlage der Folgebescheinigung bei der Krankenkasse: Innerhalb von einer Woche nach Arztbesuch zur Einholung der Folgebescheinigung
  • Konsequenzen bei Nicht-Vorlage: Gefährdung der Entgeltfortzahlung, des Krankengeldes und andere arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder gar Kündigung (Einzelfall)

Ab wann brauchen Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung?

In der Regel ist eine Folgebescheinigung unmittelbar nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Dies legt der § 5 EntgFG fest, in dem es heißt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“

Das genaue Datum der erneuten Krankschreibung und des Ablaufes der Arbeitsunfähigkeit wird auf der Bescheinigung vermerkt.

Infografik, die die Fristen zur Vorlage der Folgebescheinigung aufzeigt
Infografik: Fristen zur Vorlage der Folgebescheinigung

Wann muss die Folgebescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen?

Die Folgebescheinigung sollte innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Erstbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen. Diese 3-Tage-Frist ist gängige Praxis. Feste gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Vorlage der Folgebescheinigung (AU) gibt es nicht. Arbeitnehmer sollten jedoch spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten Tag der Erstbescheinigung zum Arzt gehen. Durch die Möglichkeit, die Bescheinigung digital abzurufen, verkürzt sich üblicherweise die Zeit zwischen Arztbesuch und Abrufen der Folgebescheinigung durch den Arbeitgeber.

Spezifische Anforderungen können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsordnung ergeben.

Wichtig: Längere Arbeitsunfähigkeit ist Arbeitgeber sofort zu melden!

Sobald ein Arbeitnehmer weiß, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauern wird, muss er nicht nur eine Folgebescheinigung besorgen, sondern auch eigenständig seinen Arbeitgeber informieren. Eine unmittelbare Informierung des Arbeitgebers über die fortwährende Arbeitsunfähigkeit ist Pflicht. Kommt der Arbeitnehmer ohne Krankmeldung nicht zur Arbeit, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Bis wann muss die Folgebescheinigung bei der Krankenkasse vorliegen?

Die gesetzliche Krankenkasse erwartet innerhalb einer Woche (Eingangsstempel der Krankenkasse) nach dem Arztbesuch das Einreichen eine Folgebescheinigung. Da die Bescheinigung ebenfalls digital an die Krankenkasse versandt wird, ist es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wichtig, einen Nachweis aufzubewahren, wann der Arztbesuch erfolgt ist und wann die Folgebescheinigung ausgestellt wurde. Ein solches Vorgehen gewährleistet eine zeitgerechte Kommunikation und korrekte Verfahrensabwicklung.

Fristen der Folgebescheinigung beim Bezug von Krankengeld

Bis zur Novellierung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hatten viele Arbeitnehmer ein massives Problem, wenn sie es versäumten, im Rahmen des Bezugs von Krankengeld eine Folgebescheinigung beim behandelnden Arzt zu besorgen. Da Krankengeld ausschließlich bezahlt wird, wenn eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, führt ein Fehlen des Nachweises, dass man krank ist, zu einem Erlöschen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

Diese Gesetzeslücke wurde im Jahr 2017 abgeschafft. Seither reicht es aus, wenn am nächsten Werktag nach Ablauf der Krankmeldung eine Folgebescheinigung zur Krankheit vorliegt.

Welche Folgen drohen, wenn keine Folgebescheinigung vorgelegt wird?

Die Nichtvorlage der Folgebescheinigung kann ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitnehmern kann beispielsweise das Krankengeld gestrichen werden. Dieses wird bei langfristigen Krankheiten von der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Es beträgt 67 % bis 70 % des bisherigen Nettoentgelts.

Neben finanziellen Einbußen kann das Fehlen einer Folgebescheinigung ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers führen. Vor allem, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Krankheit vorgetäuscht ist, kann der Arbeitgeber Konsequenzen durchsetzen und den Anspruch anfechten. Die Konsequenzen können von Abmahnungen bis hin zur Kündigung reichen.

Kann eine Folgebescheinigung rückwirkend ausgestellt werden?

Eine Folgebescheinigung kann unter bestimmten Umständen rückwirkend ausgestellt werden.  Dies gilt allerdings ausschließlich für einen eng begrenzten Zeitraum. Folgende Situationen erlauben eine rückwirkende Folgebescheinigung:

  • Urlaub des Arztes: Ein typischer Grund für eine rückwirkend ausgestellte Folgebescheinigung ist der Urlaub des behandelnden Arztes. Bei einem längeren Urlaub des Arztes kann eine Folgenbescheinigung alternativ vom Vertretungsarzt oder einem anderen Arzt attestiert werden.
  • Wochenende: Fällt das Ende der Krankschreibung auf Tag an einem Wochenende, kann die Folgebescheinigung ebenfalls erst rückwirkend in der darauffolgenden Woche ausgestellt werden.

Hinweis!

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2016 (5 AZR 318/15) wurde klargestellt, dass Arbeitnehmer, die nach einer Erkrankung erneut krank werden, nachweisen müssen, dass sie zwischen den beiden Krankheiten gesund waren. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf eine erneute Entgeltfortzahlung.

Dies gilt ebenso, wenn bei der zweiten Krankschreibung eine abweichende Diagnose festgestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Stunden Gesundheit in der Freizeit oder am Wochenende ausreichend sind, um den Nachweis der Gesundung zu erbringen.

FAQ zur Folgebescheinigung bei Krankmeldung

Sie haben noch mehr Fragen zur Folgebescheinigung? Das folgende FAQ liefert Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Folgebescheinigung nach Krankmeldung.

Um eine Folgebescheinigung zu erhalten, müssen Sie vor Ablauf Ihrer aktuellen Krankmeldung, spätestens aber am folgenden Werktag, erneut Ihren Arzt aufsuchen. Dieser wird Ihren Gesundheitszustand überprüfen und entscheiden, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist. Ist dies der Fall, stellt er Ihnen eine Folgebescheinigung aus.
Die verspätete Einreichung einer Folgebescheinigung kann zu Problemen bei der Entgeltfortzahlung führen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Gehalts verzögern oder einstellen, bis die Bescheinigung vorliegt. Langfristig kann dies auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Inhaltlich gibt es zwischen der Erst- und der Folgebescheinigung keine wesentlichen Unterschiede. Beide dokumentieren die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers aufgrund von Krankheit. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitraum: Die Erstbescheinigung deckt die anfängliche Phase der Krankheit ab, während die Folgebescheinigung für die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird.
Ja, eine Folgebescheinigung kann auch von einem anderen Arzt ausgestellt werden, sollte dies notwendig sein. Wichtig ist jedoch, dass der neue Arzt über den bisherigen Krankheitsverlauf informiert ist, um eine fundierte Entscheidung über die weitere Arbeitsunfähigkeit treffen zu können.