Abmahnungen auf Englisch?

Die Frage: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und stellen Holzbearbeitungsmaschinen für die Küchenmöbelindustrie her. Natürlich haben wir eine große Anzahl an Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Eine Arbeiterin im Versand ist die Ehefrau eines britischen Soldaten, der hier in der Nähe stationiert ist. Nun möchten wir ihr eine Abmahnung erteilen wegen eines bestimmten Fehlverhaltens. Sie kann aber gar kein Wort Deutsch. Müssen wir die Abmahnung in Englisch abfassen?

Die Antwort: Es ist tatsächlich ein Problem, wie mit ausländischen Arbeitnehmern umzugehen ist, die kein Wort Deutsch sprechen, lesen oder schreiben können.

Insbesondere bei Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Aufhebungsvertrages und bei Übergabe einer Kündigung muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer den Inhalt auch verstehen. Gegebenenfalls muss dieses unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers sichergestellt werden. Allerdings sind auch solche Erklärungen nicht schriftlich in die Heimatsprache zu übersetzen.

Achtung: Etwas anderes gilt aber bei der Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Hier sind Übersetzungen erforderlich.

Sicherer ist es für alle Beteiligten, wenn eine Übersetzung beiliegt. Das gilt nicht nur für eine Kündigung, sondern auch und gerade für eine Abmahnung. Dann kann die britische Mitarbeiterin auch noch einmal in Ruhe über den Inhalt nachdenken und gegebenenfalls ihr Verhalten überdenken.

Sie als Arbeitgeber werden sich im Falle eines Rechtsstreites entgegenhalten lassen müssen, dass die Mitarbeiterin ihr beanstandetes Verhalten gar nicht ändern konnte, da sie die Kündigung offensichtlich nicht verstanden hat. Insoweit müssen also Abmahnungen nicht in der Muttersprache verfasst sein. Fehlt es aber daran, kann es sein, dass der Arbeitgeber aus der Abmahnung keine Rechte herleiten kann.

Übrigens: Informationen über betriebliche Abläufe und Unfallverhütungsvorschriften müssen so gestaltet sein, dass Ihre ausländischen Arbeitnehmer sie verstehen.