Die Antwort: Ihre Arbeitnehmer haben hier von einem zulässigen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht. Sie behalten dabei trotz Arbeitsverweigerung ihren vollen Lohnanspruch, wenn es sich um einen erheblichen Zahlungsrückstand handelt. Was erheblich ist, schwankt von Arbeitsgericht zu Arbeitsgericht. Das neue Urteil spricht von 3 Monaten – 2 Monaten sind aber auch schon von den Gerichten „anerkannt“ worden.
Fazit: Sie müssen also den ganzen Lohn zahlen.
TIPP:
Vielleicht können Sie Ihre Mitarbeiter zumindest mit Teilzahlungen wieder vorzeitig an den Arbeitsplatz zurücklocken? Das kann psychologisch gesehen Wunder wirken.