Es kommt auf den Zinssatz an
Ihr Mitarbeiter erhält nicht schon deshalb einen geldwerten Vorteil, weil Sie ihm Geld leihen. Denn das muss er ja zurückzahlen. Entscheidend ist vielmehr, welchen Zinssatz Sie festlegen. Maßgeblich für die gesamte Laufzeit des Darlehens ist hierbei immer der Satz, auf den Sie sich bei Beginn der Vereinbarung einigen. Ausnahme: Sie haben einen variablen Zinssatz vereinbart. Dann gilt natürlich dieser.
Dann hat Ihr Mitarbeiter keinen geldwerten Vorteil
Nehmen Sie den marktüblichen oder einen höheren Zinssatz, liegt kein geldwerter Vorteil vor.
- Marktüblich ist der Zinssatz, wenn Sie den zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank* nehmen.
- Von diesem Effektivzinssatz dürfen Sie noch einen Abschlag von 4 % machen.
Dann besteht ein geldwerter Vorteil
Gewähren Sie ein zinsloses Darlehen oder einen geringeren Zinssatz als den marktüblichen, hat Ihr Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil.
- Dessen Höhe entspricht dem, was Ihr Mitarbeiter durch den günstigeren Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens spart. Die Zahlungsweise der Zinsen (z. B. monatlich, jährlich) spielt keine Rolle.
- Beachten Sie: Bis zu einemBetrag von 44 € pro Monat sind geldwerte Vorteile steuerfrei. Dabei werden jedoch alle geldwerten Vorteile (z. B. Tankgutscheine) zusammengezählt, die Ihr Mitarbeiter im Monat erhält.
- Beispiel: Sie gewähren einem Mitarbeiter im August 2007 ein Darlehen von 16.000 € zu einem – monatlich zu entrichtenden – Zinssatz von 2 % jährlich. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Angenommen der bei Vertragsabschluss im August 2007 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz beträgt 5,81 % (Konsumentenkredite mit anfänglicher Zinsbindung von über einem Jahr bis 5 Jahre). Nach Abzug eines Abschlags von 4%ergibt sich ein Zinssatz von 5,58%. Die Zinsverbilligung beträgt somit 3,58 % (5,58 % minus 2 %). Danach ergibt sich ein monatlicher Zinsvorteil von 47,73 € (3,58%von 16.000 € : 12). Dieser Vorteil ist lohnsteuerpflichtig, da die 44-€-Freigrenze überschritten wird.
* Sie finden den Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank im Internet unter www.bundesbank.de, links auf „Statistik“ klicken, dann auf „Zinsen-Renditen“, „Tabellen“ und schließlich auf „EWU-Zinsstatistik“
Tipp: Fördern Sie Mitarbeiter durch Darlehen Das zinsgünstige Mitarbeiter-Darlehen ist die einfachste Art, Ihre Mitarbeiter an Ihrem Betrieb zu beteiligen. Dadurch fördern Sie nicht nur das Betriebsklima, sondern halten auch gute Mitarbeiter – denn wirklich gutes Personal finden Sie nicht an jeder Straßenecke. Ein solches Darlehen eignet sich daher in erster Linie für Mitarbeiter, die schon längere Zeit bei Ihnen sind und die Sie auch noch länger behalten wollen (z. B. Ihren Koch). Das Mitarbeiter-Darlehen wird wie ein normales Darlehen behandelt. Sie müssen auf jeden Fall diese Punkte regeln: Höhe des Darlehens, Art und Höhe der Verzinsung, Rückzahlung, Kündigung, Fälligkeit, Abtretung und evtl. Sicherheiten. |