Lohnsteuer-Richtlinien sind nicht direkt bindend
Antwort: Derzeit gelten die Lohnsteuer-Richtlinien 2008. Die darin enthaltenen Vorschriften können Ihnen für Ihre tägliche Abrechnung wertvolle Anhaltspunkte bieten, sind für Sie aber nicht direkt bindend. Es handelt sich um Verwaltungsanweisungen, die die Bundesregierung herausgibt. Sie klären Auslegungsfragen, die von allgemeiner Bedeutung sind und sich bei der praktischen Anwendung von Gesetzen (auch durch die Gerichte) ergeben haben. Unmittelbare Bindungswirkung haben die Richtlinien nur für die Finanzbehörden. Steuerpflichtige, Arbeitgeber, Steuerberater oder Lohn- und Gehaltsabrechner sind nicht verpflichtet, sich an die Richtlinien zu halten. Das gilt übrigens auch für die Gerichte.
Mit Lohnsteuer-Richtlinien immer auf der sicheren Seite
Tipp: Die Finanzgerichte folgen aber den Richtlinien, wenn diese Rechtsbegriffe auslegen, und verwenden darin enthaltene Richtsätze und Pauschbeträge als Schätzungsgrundlage. Sie sind also grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an den aktuellen Lohnsteuer-Richtlinien orientieren.