Lohnabrechnung: Wenn Mitarbeiter mit dem Dienswagen verreisen
Antwort: Fahren Mitarbeiter, denen Ihr Unternehmen einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt hat, damit in den Urlaub, sind für Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung folgende Punkte besonders wichtig:
- Benzinkosten sowie auch eine evtl. anfallende Reparaturrechnung stellen Betriebsausgaben dar, sofern Sie den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters anhand der 1-%-Regelung ermitteln. Ausgenommen sind allerdings Mautund Vignettengebühren.
- Ermitteln Sie den Privatanteil per Fahrtenbuch und kommt es zu einem hohen Anteil an Privatfahrten, ergibt das in der Jahresendabrechnung einen hohen geldwerten Vorteil.
- Holt Ihr Unternehmen einen Mitarbeiter aus dienstlichen Gründen aus dem Urlaub zurück, hat es die dadurch für den Mitarbeiter angefallenen Mehraufwendungen zu tragen. Tut es das nicht, sind die Mehrkosten für den Mitarbeiter Werbungskosten. Weisen Sie die betreffenden Mitarbeiter rechtzeitig darauf hin.
Lohnabrechnung: Wann eine Urlaubsfahrt trotzdem dienstlich ist
Tipp: Sucht der Mitarbeiter während des Urlaubs einen Kunden auf, ist das keine Privat-, sondern eine betriebliche Fahrt. Teilen Sie ihm mit, dass er deshalb für diesen Tag/diese Tage auch die Verpflegungspauschalen ansetzen kann.