Dürfen wir diese Mitarbeiter bei der Zuwendung, die die verbleibenden Mitarbeiter auch für die kommende Zeit motivieren soll, außen vor lassen?
Lohnabrechnung: Ausscheidende Mitarbeiter dürfen ausgeschlossen werden
Die Antwort: Ja. Sie dürfen. Eine freiwillige Gratifikation stellt immer auch einen Motivationsanreiz für die Zukunft dar. Aus diesem Grund dürfen Sie ausscheidende Mitarbeiter von diesen Zahlungen auch ausschließen. Denn eine Motivation für zukünftige gute Arbeit kann bei solchen Arbeitnehmern ja nicht mehr erreicht werden.
Lohnabrechnung: Schlechterstellung auch bei "zwangsweisem" Wechsel erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu auch entscheiden, dass eine Schlechterstellung auch zulässig ist, wenn ein Mitarbeiter nicht freiwillig in eine andere Firma wechselt, sondern „zwangsweise“ in einen anderen Unternehmensteil. Im dem verhandelten Fall hatte das BAG damit die Klage eines Mitarbeiters abgewiesen, der im Laufe des Jahres von der Muttergesellschaft in eine Tochtergesellschaft gewechselt war (BAG, 14.2.2007, 10 AZR 181/06).
Das bedeutet für Sie: Sie dürfen die Zahlung einer Gratifikation vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen. Zulässig ist es demnach etwa, wenn Sie einen solchen Mitarbeiter nicht berücksichtigen, der wegen Schließung einer Abteilung ausscheidet.