Lohnabrechnung: An Rückzahlungsklauseln für Umzugskosten denken
Die Antwort: Bei Umzugskosten, die Sie Ihrem Mitarbeiter erstatten wollen, können Sie auch immer an Rückzahlungsklauseln denken. Allerdings sind sie nur dann zulässig, wenn Ihr Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hat. Einen Rechtsanspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für einen Umzug hat Ihr Mitarbeiter, wenn er aus dienstlichen Gründen an einen weit entfernten Ort versetzt wird. In Ihrem Fall scheidet eine solche Vereinbarung demnach wohl aus. Außerhalb der Versetzung aus dienstlichen Gründen hat Ihr Mitarbeiter übrigens bei einem Umzug wegen einer erstmaligen Arbeitsaufnahme oder während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keinen Kostenerstattungsanspruch gegen Sie als Arbeitgeber. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung.
Lohnabrechnung: Wann Rückzahkungsklauseln zulässig sind
Tipp: Rückzahlungsklauseln für die Erstattung gezahlter Umzugskosten sind zulässig, wenn sie nicht zu einer unangemessenen Kündigungserschwerung für Ihren Mitarbeiter führen. Der Umfang einer Rückzahlungsvereinbarung darf regelmäßig ein Monatsgehalt nicht überschreiten (BAG, Urteil vom 24.02.1975, Aktenzeichen: 5 AZR 235/74). Als maximale Bindungsfrist werden 3 Jahre angesehen (BAG, Urteil vom 23.02.1983, Aktenzeichen: 5 AZR 531/80).
Lohnabrechnung: Muster für eine Rückzahlungsklausel
Ihre Formulierung könnte so aussehen:
§ ... Umzugskosten
Die Firma verpflichtet sich, dem Mitarbeiter die Umzugskosten von ... nach ... gegen Vorlage der Belege zu erstatten.
Die Erstattung von Umzugskosten setzt voraus, dass der Mitarbeiter vor Erteilung des Umzugsauftrags das ausdrückliche Einverständnis der Firma eingeholt hat. Hierzu sind von ihm von mindestens 3 Umzugsunternehmen vorab Kostenvoranschläge einzuholen.
Endet das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nach dem Umzugstermin innerhalb eines Zeitraums von ... Jahren durch Kündigung des Mitarbeiters, ohne dass es hierfür einen wichtigen Grund gab, oder durch Kündigung des Arbeitgebers aus verhaltensbedingtem oder einem sonstigen wichtigen Grund, ist der Mitarbeiter verpflichtet, der Firma die Kosten des Umzugs zu erstatten.
Die Erstattungspflicht des Mitarbeiters vermindert sich jedoch für jeden Monat seit Betriebszugehörigkeit um ...