Diesen Grundsatz kennen Sie schon aus anderen Urteilen – und er wurde jetzt in einem Anfang dieser Woche bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgericht Kiel (Az. 4 Ca 1187d/08) noch einmal bestätigt.
Lohnabrechnung: 200 Euro Vergütung für Praktikanten
Der Fall: Im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme war ein Arbeitnehmer ab Anfang 2007 beim Altenheimbetreiber eingesetzt. Mit diesem schloss er dann für ein knappes Jahr einen Praktikantenvertrag. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden war eine Vergütung von monatlich 200 € festgelegt. Vereinbart war, dass der Praktikant nach Abschluss des Praktikums einen Ausbildungsplatz zum Altenpflegehelfer erhalten sollte. Doch dieser wurde ihm vom Heimbetreiber nicht angeboten.
Lohnabrechnung: Praktikant klagte auf Nachzahlung der üblichen Vergütung
Folge: Der Praktikant klagte auf Nachzahlung der üblichen Vergütung für Wohnbereichshelfer von 1286 € je Monat, insgesamt also 10.317 €.