Eine Lohnsteuerpauschalierung für steuerpflichtige Vorteile ist gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG möglich. Ebenfalls mit dem amtlichen Sachbezugswert können Sie arbeitstägliche Mahlzeiten ansetzen, die Sie dem Arbeitnehmer durch die Ausgabe von Essensmarken in einer nicht von Ihrer Firma selbst betriebenen Kantine, Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung gewähren.
Essensmarke: Gewährung eines steuerfreien Essenszuschusses
Als Arbeitgeber können Sie nach den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien Ihren Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Essenszuschuss gewähren. Daran muss sich der Arbeitnehmer ab dem 1.1.2009 arbeitstäglich mit 2,73 € aus seinem Nettoentgelt beteiligen (2008: 2,67 €).Beteiligt sich Ihr Arbeitnehmer nicht an den Kosten, ist der Sachbezugswert von 2,83 € von Ihnen pauschal mit 25 % zu versteuern.
Achtung: Diese Pauschalsteuer können Sie als Arbeitgeber auch auf Ihren Mitarbeiter abwälzen. Wollen Sie den Essenszuschuss gewähren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Verrechnungswert jeder Essensmarke darf den amtlichen Sachbezugswert eines Mittagessens um nicht mehr als 3,10 € übersteigen.
Essensmarke: Welche amtlichen Sachbezugswerte anzuwenden sind
Konkret heißt das bezogen auf die in 2009 geltenden Beträge: Der Wert der Essensmarke für ein Mittagessen kann 2009 maximal 5,83 € betragen (= 3,10 € + 2,73 €); für 2008 waren es 5,77 € (= 3,10 € + 2,67 €). Nur wenn die 5,83 € nicht überschritten werden, dürfen Sie die Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert bewerten. Geben Sie anlässlich einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung Ihrer Arbeitnehmer ab, können Sie auch dafür den amtlichen Sachbezugswert ansetzen. Welcher amtliche Sachbezugswert jeweils anzuwenden ist, hängt ausschließlich davon ab, wann das Essen eingenommen wurde. Den amtlichen Sachbezug müssen Sie auch dann ansetzen, wenn die zur Verfügung gestellte Mahlzeit tatsächlich weniger gekostet hat.
Essensmarke: Welche Werte in 2009 gelten
Diese Werte müssen Sie 2009 für volljährige Arbeitnehmer sowie für Jugendliche und Auszubildende beachten:
- Frühstück 1,53 €
- Mittagessen 2,73 €
- Abendessen 2,73 €