Können wir von der Mitarbeiterin verlangen, dass sie uns den Schaden ersetzt?
Lohnabrechnung: Grundsatz der Arbeitnehmerhaftung
Die Antwort: Prinzipiell haftet Ihre Mitarbeiterin zwar schon für den Schaden, den sie an Ihrem Firmenfahrzeug verursacht. Dabei gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Das heißt, die Mitarbeiterin haftet in vollem Umfang, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat, anteilig bei mittlerer Fahrlässigkeit und überhaupt nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Aber:
Lohnabrechnung: Mitarbeiterin muss für Selbstbehalt aufkommen
Nach der Rechtsprechung müssen Sie sich bei einem Schaden am Firmenwagen so behandeln lassen, als hätten Sie eine Vollkaskoversicherung mit dem üblichen Selbstbehalt. Deshalb muss Ihre Mitarbeiterin – selbst wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat – allenfalls für den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufkommen.