Ziel ist es, Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker zu fördern.
Lohnsteuer: Arbeitnehmersparzulage steigt auf 20 Prozent
Die Maßnahmen: Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, wird von 18 auf 20 % angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, soll bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 € (Verheiratete von 35.800 auf 40.000 €) angehoben werden. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird von 135 € auf 360 € angehoben.
Lohnsteuer: Gewinne aus Beteiligungen unterliegen der Abgeltungssteuer
Wichtig: Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden. Gewinne aus Beteiligungen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Für bis zum 31.12.2008 erworbene Anteile gilt das nicht. Fonds, die sich im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes am Unternehmen beteiligen, müssen spätestens nach 2 Jahren mit 60 % in Unternehmen investiert sein, die an dem Programm teilnehmen.