Zugegebenermaßen konnte ich ihr keinen wirklich überzeugenden Grund dafür nennen. Der Kollege hatte einfach besser verhandelt als sie. Eine Gehaltserhöhung ist bei meiner derzeitigen Budgetlage aber nicht drin. Muss ich jetzt befürchten, dass ich eine Diskriminierungsklage an den Hals bekomme?
Die Antwort: Grundsätzlich nicht. Anders, als viele meinen, gibt es nämlich keinen rechtlichen Anspruch auf Gleichbezahlung gleicher Arbeit. Vergütungen, die Sie einzelvertraglich aushandeln, dürfen durchaus unterschiedlich ausfallen. Im Extremfall könnten also 10 Leute, die für Sie die gleiche Arbeit machen, 10 unterschiedliche Gehälter bekommen.
Aber Achtung: Lässt die Vergütungsstruktur in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Abteilung darauf schließen, dass bestimmte Mitarbeitergruppen systematisch benachteiligt werden, ist die Rechtslage anders. Ist die betroffene Mitarbeiterin beispielsweise die einzige Frau im Team, und alle anderen (männlichen) Kollegen verdienen mehr als sie? Dann wäre das sehr wohl ein Ansatzpunkt für eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – und die hätte wohl gute Erfolgsaussichten.
Tipp für Sie: Unabhängig von der rechtlichen Frage – wenn Sie die Mitarbeiterin im Team halten und nicht demotivieren wollen, sollten Sie dennoch über eine Gehaltserhöhung oder eine Bonuszahlung für sie nachdenken.