Neuer Tätigkeitsschlüssel für die Meldung zur Sozialversicherung
Die neuen Tätigkeitsschlüssel haben 9 statt 5 Stellen, von denen die ersten 5 der Verschlüsselung des Berufs dienen.
Bis 30.11.2011 können Sie mit dem bisherigen Tätigkeitsschlüssel arbeiten. Für Meldezeiträume ab 1.12.2011 ist der neue Tätigkeitsschlüssel Pflicht. Der neue Tätigkeitsschlüssel liegt den Anbietern von Entgeltabrechnungsprogrammen bereits vor, sodass er in künftige Updates eingearbeitet werden kann.