Ihr Mitarbeiter hat keinerlei Nachteile. Die Benzingutscheine werden nicht auf die steuerliche Entfernungspauschale angerechnet.
Das heißt, er erhält weiterhin den gleichen Steuervorteil für die tägliche Fahrt zur Arbeit wie beim Fahrkostenzuschuss.
Ihr Vorteil: Sie sparen die bei den Fahrkostenzuschüssen fällig werdende pauschale Lohnsteuer.