Gleitzone - Auszubildende
In der Unternehmenspraxis verdienen Auszubildende in der Regel ein Entgelt, das innerhalb der Gleitzone liegt. Die Besonderheiten der Gleitzone dürfen Sie aber bei keinem Ausbildungsverhältnis anwenden. Hierzu zählen auch Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr.
Gleitzone - Beschäftigte in Altersteilzeit
Für diese Personengruppen müssen Sie Folgendes beachten: Für Mitarbeiter in Altersteilzeit gelten die Regelungen zur Gleitzone nicht, wenn
- zwar das neue reduzierte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt,
- das bisherige eigentliche Arbeitsentgelt aber über der Gleitzonengrenze (800 €) lag.
Das bedeutet für Sie: Für die Frage, ob sich einer Ihrer Altersteilzeit-Mitarbeiter mit seinem Entgelt in der Gleitzone befindet, orientieren Sie sich nach den oben genannten Grundsätzen nur am ursprünglich verdienten Entgelt.
Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter in der Logistik verdiente in Vollzeit 1.200 € monatlich. Während der Altersteilzeit soll er 600 € Regelarbeitsentgelt im Monat verdienen. Zusammen mit seiner 20%igen Aufstockung erhält er während der Altersteilzeit damit 720 € monatlich.
Dieses Entgelt ist eigentlich ein Gleitzonenentgelt. Sie dürfen die Gleitzonenregelung hier aber nicht anwenden, da sich das bisherige Entgelt in Höhe von 1.200 € nicht innerhalb der Gleitzone befand.