Sozialversicherung: Kein Versicherungsschutz während der Erkrankung
Antwort: Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung macht eine Aussage darüber, wie lange der Mitarbeiter voraussichtlich krank sein wird. Auch wenn der Mitarbeiter sich wieder fit fühlt, sollten Sie ihn niemals ohne ärztlich Gesund- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder arbeiten lassen. Denn hat er während der Krankschreibung in der Arbeit einen Unfall oder verschlimmert sich die Erkrankung, hat er keinen Versicherungsschutz, Sie bekommen Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft. Das ist es nicht wert.