Eine eigene Prüfung der Versicherungspflicht sollten Sie auch dann immer vornehmen, wenn Sie ohnehin vorhaben, noch eine Statusfeststellung zu beantragen. Dann kennen Sie imVorfeld zumindest bereits die Tendenz der Entscheidung und können den betroffenen Mitarbeiter darauf vorbereiten.
Darauf kommt es bei der Abgrenzung an
Für die Prüfung gehen Sie am besten in 3 Schritten vor:
1. Schritt: Listen Sie alle Kriterien auf, die im konkreten Fall für eine abhängige Beschäftigung, und die, die für eine freie Mitarbeit sprechen.
2. Schritt: Nehmen Sie eine Gesamtschau vor, und stellen Sie fest, welche Seite überwiegt.
3. Schritt: Prüfen Sie vor allem die tatsächlichen Gegebenheiten. Denn auf die arbeitsrechtliche Gestaltung der Beschäftigung oder die Bezeichnung kommt es nicht an! Steht im Vertrag also z. B . „freier Mitarbeiter“, dürfen Sie sich darauf nicht verlassen. Widersprechen sich die Vereinbarung und deren tatsächliche Durchführung, ist nur die praktische Durchführung entscheidend.
Wenn Sie nicht weiterkommen: Stellen Sie die Anfrage frühzeitig
Hilft alles Abwägen nicht weiter, z. B. weil die Kriterien nicht eindeutig oder zu zahlreich sind, sollten Sie eine Statusanfrage stellen. In diesem Fall lohnt es sich für Ihr Unternehmen, wenn Sie schnell handeln.
Der Grund: Trifft die DRVB die Entscheidung „Versicherungspflicht“, gilt diese grundsätzlich ab dem ersten Tag der Beschäftigung des betreffenden Mitarbeiters.
Haben Sie zu lange mit dem Antrag auf das Verfahren gewartet, muss Ihr Unternehmen die Beiträge also unter Umständen für Monate oder sogar Jahre nachzahlen.
Der Beschäftigte ist erst ab dem Tag der Statusentscheidung versicherungspflichtig, wenn Sie oder der Mitarbeiter das Anfrageverfahren innerhalb des ersten Monats der Beschäftigung eingeleitet haben. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ab Entscheidungsdatum ist außerdem, dass
- der Mitarbeiter der Entscheidung zustimmt
- und er bis zur Bekanntgabe der Entscheidung ausreichend (privat) versichert war (Renten- und Krankenversicherung).
Beispiel: Nachdem eine Grafikdesignerin bereits seit dem 1.12.2013 für Ihr Unternehmen arbeitet, kommen Ihnen jetzt plötzlich Zweifel an ihrer Versicherungsfreiheit bzw. ihrem Status als freie Mitarbeiterin. Sie beantragen ein Statusfeststellungsverfahren, dessen Ergebnis lautet „Versicherungspflichtige Arbeitnehmerin“. Die Versicherungspflicht gilt rückwirkend, die entsprechenden Beiträge müssen nachgezahlt werden.