Regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen Sie rechnerisch auf Monatswerte umlegen, um zu prüfen, ob bei geringfügig entlohnten Beschäftigten die 400-€-Grenze eingehalten ist. Bei Mitarbeitern, die ohnehin schon 400 € im Monat erhalten, führt ein zusätzliches Weihnachtsgeld von 400 € daher zur Versicherungspflicht.
Denn der durchschnittliche Monatsverdienst beträgt dann 433 € (= 13 x 400 € : 12).
Tipp: Überschreitet ein Mitarbeiter die Grenze, sollten Sie prüfen, ob dies durch eine Verminderung der Arbeitszeit in den restlichen Wochen des Jahres noch korrigiert werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den Arbeitnehmer dann für das ganze Jahr wie eine Arbeitskraft in der Gleitzone abrechnen.