Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter Ihre Kunden abwerben will
Mitarbeiter haben viel Kontakt mit und oft auch ein persönliches Verhältnis zu den Kunden. Da kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter solche Kontakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nutzt, um Ihnen "seine" Kunden abspenstig zu machen.
Ex-Mitarbeiter dürfen Kunden abwerben
- Die langjährige Rechtsprechung zeigt: Es ist nicht verboten, dass ein Mitarbeiter nach Ende des Arbeitsverhältnisses Ihre Kunden kontaktiert – auch dann nicht, wenn er diese Kunden abwerben will. Ein ehemaliger Mitarbeiter darf aber nicht
- Ihre schriftlichen oder digital gespeicherten Kundendaten oder -listen mitnehmen und verwerten (das ist sogar strafbar, § 17 UWG),
- Ihre Kunden noch während des Arbeitsverhältnisses bei Ihnen anschreiben und darin seine private Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben mit dem Ziel, eine spätere Kontaktaufnahme zu ermöglichen (BGH, 22.04.2004, Az. I ZR 303/01),
- gegen ein im Arbeitsvertrag vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot verstoßen,
- Kundenadressen nutzen, die er sich auf unredliche Weise beschafft hat,
- vorspiegeln, er wäre in Ihrem Auftrag tätig, wenn er schon auf eigene Rechnung arbeitet,
- einem Ihrer Kunden helfen, aus einem laufenden Vertrag mit Ihnen herauszukommen (ihn etwa bei der Kündigung zu unterstützen).
Kunden gewinnen und ihnen etwas verkaufen ist wichtig. Aber Kunden, die schon bei Ihnen gekauft haben, auch zu binden, eine Kundenbeziehung aufzubauen, das ist noch viel wichtiger!
Wie Sie Ihre Kunden richtig ansprechen und zu treuen und zufriedenen Kunden machen, erfahren Sie hier in unseren speziell dafür zusammen gestellten Checklisten.
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Das können Sie tun, wenn man Ihre Kunden abwerben will
Zum Anwalt gehen: Wenn Sie einen solchen Verstoß beweisen können, gehen Sie zum Anwalt. Er kann neben der Unterlassung eventuell sogar einen Anspruch auf Schadenersatz für Sie durchsetzen. Wenn Sie ein solches rechtswidriges Verhalten nicht beweisen können, haben Sie rechtlich schlechte Karten.
Kunden kontaktieren: Nehmen Sie in jedem Fall selbst Kontakt zu den Kunden auf, die Ihr Ex-Mitarbeiter abwerben will oder bereits gewonnen hat. Versuchen Sie, sie davon zu überzeugen, dass Sie die bessere Beratung, den besseren Service oder die besseren Produkte bieten. Gehen Sie dabei besonders aufmerksam und individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse eines jeden Kunden ein.
Objektiv bleiben: Verlieren Sie aber gegenüber den Kunden von sich aus kein Wort über die unfairen Abwerbemethoden Ihres ehemaligen Mitarbeiters. Spricht ein Kunde Sie darauf an, stellen Sie die Situation möglichst objektiv dar. Versichern Sie dem Kunden, dass er frei entscheiden kann, wessen Dienste er besser findet. Denn nur ohne Druck und schlechtes Gewissen wird ein Kunde freiwillig bei Ihnen bleiben oder zu Ihnen zurückkehren.