20 % Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden generell mit dem Gehalt abgegolten sind, ist unwirksam. Denn sie lässt offen, welche Arbeitsleistung der Mitarbeiter für sein Gehalt erbringen muss. Im Ergebnis müssen Sie dann sämtliche Überstunden zusätzlich bezahlen.

Das hat das BAG im Fall eines Mitarbeiters bestätigt, der bei seinem Ausscheiden 102 Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto hatte (BAG, 1.9.2010, 5 AZR 517/09).

Gleichzeitig deutet das Gericht an, dass bei einem Vollzeitarbeitsplatz mit regulär 40 Std./Woche unbezahlte Überstunden bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Std./Woche zulässig sind. Musterformulierung: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Std./Woche. Bis zu 8 Überstunden wöchentlich sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Die Pauschalabgeltungsklausel darf demnach bis zu 20 % der vereinbarten Arbeitszeit umfassen. Die herrschende Meinung ging bislang von maximal 10 % aus.