Arbeitsvertrag: So formulieren Sie unanfechtbare Überstunden-Vereinbarungen

Die Frage: In einem Ihrer Newsletter habe ich gelesen, dass die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht, weil sie Arbeitnehmer über Gebühr benachteiligt.
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In der Konsequenz heißt das ja: Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden macht, aufzeichnet und belegt, dass diese durch den Arbeitgeber gebilligt wurden, muss man jederzeit mit horrenden Nachforderungen rechnen. Welche Formulierung aber ist erlaubt?

Wie Sie Überstunden im Arbeitsvertrag regeln können

Die Antwort: Ihre Frage ist wichtig. Denn richtig ist es, Überstunden im Vertrag zu regeln. Denn sonst gibt es fast immer Probleme. Was hineingehört:

• Bezahlung der einzelnen Überstunden:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern –, bis zu … Überstunden im Monat zu leisten. Diese Überstunden werden mit … € brutto pro Stunde vergütet.

• Pauschale Abgeltung der Überstunden:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern –, bis zu … Überstunden im Monat zu leisten. Diese Überstunden sind mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung (oder: … mit einer Pauschale von … € brutto pro Monat) abgegolten.

Wie Sie Überstundenzuschläge im Arbeitsvertrag vereinbaren können

• Kombination aus pauschaler Abgeltung und Bezahlung einzelner Überstunden:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern bis zu … Überstunden im Monat zu leisten. … Überstunden sind mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Jede weitere Überstunde im Monat wird mit … € brutto pro Stunde vergütet.

• Freizeitausgleich:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern bis zu … Überstunden im Monat zu leisten. Diese Überstunden werden nach Wahl des Arbeitgebers durch Freizeit oder Geld ausgeglichen.

• Überstundenzuschläge:

Hier werden die obigen Formulierungen einfach um folgenden Satz ergänzt:

Für Überstunden erhält der Arbeitnehmer einen Überstundenzuschlag von … % der

Bruttostundenvergütung.

Arbeitsvertrag: Überstundenzuschlag in Prozent oder absolut angeben

Statt den Zuschlag in Prozent anzugeben, können Sie auch ausrechnen, wie viel z. B. 25 % sind, und etwa schreiben: Für Überstunden erhält der Arbeitnehmer einen Überstundenzuschlag von 15 €. Davon rate ich jedoch ab. So kann sich z. B. der Stundenlohn ändern; dann stimmen die 15 € nicht mehr.