Bald 0,35 Euro statt 0,30 Euro je Kilometer steuerfrei?
Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern für Dienstreisen mit dem eigenen Auto bis zu 0,35 Euro je Kilometer steuerfrei erstattet. Sie und Ihre Mitarbeiter können dagegen nur bis zu 0,30 Euro steuerfrei erstattet bekommen. Warum diese Ungleichbehandlung? Ein Steuerzahler will das ändern und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort will er nun möglichst eine Angleichung der Pauschalen durchsetzen (BVerfG, Az: 2 BvR 1008/11).
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Seit 2001 beträgt die Kilometerpauschale für Dienstreisen bei 0,30 Euro. Die Lebenshaltungskosten – besonders die Kosten für Fahrzeuge – sind seither deutlich gestiegen. In einigen Bundesländern wurden deshalb die Erstattungssätze für ihre Angestellten im öffentlichen Dienst auf 0,35 Euro erhöht. Der allgemeine Erstattungssatz ist aber nach wie vor unverändert.<br/>
Die das Finanzgericht Baden-Württemberg und der Bundesfinanzhof hielten die Ungleichbehandlung für rechtmäßig. Sie verwiesen auf die Möglichkeit, anstelle der Pauschale die tatsächlichen Fahrzeugkosten anzusetzen. Weil der Kläger aber nicht klein beigeben wollte, beschäftigt sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema.
Beachten Sie: Dabei geht es nicht um die Pendlerpauschale, also die Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Entschieden wird ausschließlich über die Steuererstattung für Fahrtkosten bei Dienstreisen.
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Herzlichst, Ihr
Sebastian Jördens<br/>Chefredakteur
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