Erst im letzten Jahr mussten <link glossar begriff _blank>Selbstständige eine Neuerung hinnehmen, dass nicht nur für Fernseher und Radios, sondern auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eine GEZ-Gebühr fällig wird. In diesen Bereich fallen Computer mit Internet-Zugang, Handys und Navigationsgeräte. Nach einem aktuellen Urteil können Sie jetzt Kosten sparen und die GEZ-Gebühr für Ihren Computer vergessen. Warum, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die Arbeit ohne einen Computer ist inzwischen schwer vorstellbar. Eigentlich benötigen Sie einen Computer zwingend für Ihre Arbeit, weil es beispielsweise inzwischen Pflicht ist, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Internet an das <link glossar begriff _blank>Finanzamt zu schicken.
Kosten sparen durch Gebührenbefreiung, wenn bereits ein Gerät angemeldet ist
<link glossar begriff _blank>Selbstständige, die bereit ein anderes Gerät angemeldet haben, können ab sofort Kosten sparen, weil sie zumindest von der GEZ-Gebühr für den PC verschont bleiben. Das ist jetzt möglich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Das Urteil legt fest, dass ein Computer von der Gebühr befreit ist, wenn für dasselbe Grundstück bereits ein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Sie können auch dann Kosten sparen, wenn Sie beispielsweise das Radio privat und den Computer geschäftlich nutzen.
Gebührenpflichtig: geschäftliches Zweitgerät
In der Regel zahlen Sie für geschäftlich genutzte Rundfunkgeräte pro Gerät einzeln Gebühren. Für den Computer können Sie jedoch als neuartiges Rundfunkempfangsgerät die so genannte Zweitgerätbefreiung nutzen. Nach dieser Regel können Sie immer Kosten sparen, wenn Sie geschäftlich oder privat ein Radio oder Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet haben.
Pro Jahr rund € 70,- Kosten sparen
Dazu ein praktisches Beispiel: Sie arbeiten als Selbstständiger in Ihrer Privatwohnung in einem Arbeitszimmer, das mit einem PC ausgestattet ist. Privat haben Sie zudem einen Fernseher oder Radio bei der GEZ angemeldet. Sie haben die Voraussetzungen erfüllt, der geschäftlich genutzte PC ist von der monatlichen Gebühr in Höhe von € 5,52 befreit. Jährlich können Sie immerhin € 66,24 Kosten sparen.
Wie Sie Kosten sparen und sich von der Gebührenpflicht befreien
Nach dem neuen Urteil brauchen Sie den geschäftlich genutzten PC nicht bei der GEZ anzumelden, wenn Sie bereits für ein anderes Gerät Gebühren bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dieses Gerät privat oder geschäftlich nutzen.
Ist der Computer noch angemeldet, sollten Sie ihn wieder abmelden. Für die Abmeldung gibt es ein spezielles Formular. Im Abschnitt "Anmeldung von nicht privat genutzten Geräten" machen Sie folgende Angaben:
- Anschrift der Betriebsstätte
- Datum, ab dem der Computer abgemeldet sein soll
- Grund der Abmeldung: Zweitgerätebefreiung, da weiteres Gerät für das Grundstück angemeldet ist
- Anzahl der Geräte, die außerdem für das Grundstück angemeldet sind
- eigenhändige Unterschrift und Firmenstempel
Leider sind Abmeldungen nur für die Zukunft und für volle Kalender Monat möglich. Sie bekommen deshalb keine Gebühren nachträglich erstattet.
Durch ein aktuelles Urteil mal eben Kosten sparen - das ist nur möglich, wenn Sie immer auf den neuesten Stand sind. Der monatlichen Newsletter "Selbstständig heute" unterstützt Sie dabei, dass Sie als Unternehmer nichts verpassen.
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