Wie Sie die Kosten für eine Rechtsberatung senken
Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie Zeit und Ärger sparen und Ihre Interessen besser durchsetzen. Aber zu welchem Preis?
Es ist Verhandlungssache, wie Sie mit Ihrem Anwalt abrechnen. Sie haben folgende Möglichkeiten: Zeit-, Pauschal- oder ein Erfolgshonorar. Eher unüblich ist das Erfolgshonorar. Deshalb möchte ich Ihnen darüber in diesem Newsletter berichten.
Erfolgshonorar - eine Alternative!
Vereinbarungen über ein Erfolgshonorar sind nur erlaubt, wenn Sie als Auftraggeber aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. In diesem Fall dürfen Sie mit Ihrem Anwalt vereinbaren, dass er für den Fall des Misserfolgs keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung erhält. Im Erfolgsfall erhält der Anwalt allerdings auf die gesetzliche Vergütung einen Zuschlag.
Wenn Sie ein Erfolgshonorar vereinbaren, hat das jedoch keinen Einfluss auf die zu zahlenden Gerichts- und Verwaltungskosten.
Sind Sie gerade knapp bei Kasse, kann in bestimmten Fällen der Anwalt seine Vergütung auch stunden bis Sie die Beträge von Ihrem Gegner erhalten haben.
Eine Stundung ist möglich bei
- gerichtlichen Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners
- Zwangsvollstreckungen in körperliche Sachen des Schuldners
- Zwangsvollstreckungen in Forderungen
- Verfahren auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Außerdem hat Ihr Anwalt einen Ermessensspielraum zwischen einem Satz von 0,5 bis hin zu 2,5. Vereinbaren Sie den Abrechnungssatz vorab mit 1,0. Bieten Sie im Gegenzug ein paar Arbeitserleichterungen an. Zum Beispiel können Sie vereinbaren, dass er Sie nicht über jeden Schritt seiner Tätigkeit schriftlich informieren muss.