Haben Sie so geringe Einkommensteuer, dass sich der Abzug nicht lohnt, können Sie die Beträge nicht auf das folgende Jahr verschieben. Der Steuervorteil verfällt (BFH-Urteil vom 29.1.2009, VI R 44/08).
Selbstständige: Gewinne ins Folgejahr verschieben und Steuern sparen
Tipp: Wenn Sie absehen können, dass Sie erst im Folgejahr Gewinne machen und deshalb Einkommensteuer zahlen, verschieben Sie geplante Arbeiten an Ihrem Haus möglichst auf dieses Jahr, damit sich die Vergünstigung für Sie auswirkt.