Nehmen wir an, Sie sind ein junger Selbstständiger, der seine Dienstleistung pro Stunde abrechnet. Materialkosten haben Sie keine. Sie haben sich als Ziel gesetzt, monatlich nur 2.100 € netto in der Tasche zu haben. Wir stellen jetzt in einer vereinfachten Beispielrechnung in 6 Schritten fest, wie viel Sie pro Stunde von Ihren Kunden verlangen müssen, um nur diesen sehr bescheidenen Netto-Monatsverdienst zu haben.
Beispielrechnung
Schritt 1: Finanzbedarf ermitteln
Sie haben festgelegt, dass Sie 2.100 € netto in der Tasche haben wollen. Doch als Selbstständiger brauchen Sie dringend Rücklagen für unerwartete Ausgaben oder Ereignisse. Sie entscheiden sich, 500 € monatlich als Polster anzulegen. Ihr Bedarf also:
Monatlich: 2.600 €
Jährlich: 31.200 €
Schritt 2: zu versteuerndes Einkommen ermitteln
Um diese 31.200 € netto in der Tasche zu haben, müssen Sie natürlich brutto mehr verdienen. Sie rechnen also die Einkommensteuer, den Soli und die Kirchensteuer hinzu. Wir nehmen an, Sie sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Deshalb müssen Sie in etwa diesen Jahresumsatz erzielen:
Benötigter Jahresumsatz: 43.000 €
Schritt 3: Umsatzziel berechnen
Natürlich haben Sie Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit. Die rechnen Sie zu den 43.000 € hinzu, um zu Ihrem Mindestumsatz zu gelangen. Sie addieren also die Kosten für Büromiete, Abschreibungen, Einkauf etc hinzu. Wir nehmen für unser Beispiel einen sehr gering angesetzten Durchschnittswert und rechnen Pi mal Daumen, dass 20 % des Umsatzes für die Betriebsausgaben draufgehen.
Umsatzziel: 53.750 €
(43.000 € geteilt durch 80 mal 100)
Schritt 4: Arbeitstage berechnen
Abzüglich der Wochenenden und der Feiertage hat ein Jahr rund 250 Werktage. Dann müssen Sie noch Ihre Urlaubstage abziehen. Sie beschränken sich auf 3 Wochen, also 15 Arbeitstage Urlaub und planen sicherheitshalber 5 weitere Tage für mögliche Krankheiten ein.
Arbeitstage: 230
Schritt 5: Arbeitsstunden festlegen, die abgerechnet werden können
Nicht jede Arbeitsstunde des Tages können Sie einem Kunden in Rechnung stellen. Schließlich müssen Sie sich um Akquisition kümmern, um Organisation, um Steuern etc. Als Richtwert gilt: Sie können – wenn es gut läuft – 60 % Ihrer Arbeitszeit in Rechnung stellen. Sie sind fleißig und haben sich vorgenommen, täglich 10 Stunden zu arbeiten. Das ergibt 6 bezahlte Stunden. Nun haben Sie die Zahl Ihrer jährlichen Arbeitsstunden.
Abrechenbare Arbeitsstunden:
230 mal 6 = 1.380
Schritt 6: Mindesthonorar pro Stunde berechnen
Sie teilen jetzt nur noch Ihr Umsatzziel durch die Anzahl Ihrer jährlichen Arbeitsstunden, die Sie berechnen können und haben Ihren Mindest-Stundenumsatz.
53.750 € geteilt durch 1.380 = 38,95 €
Immerhin rund 40 € – so viel müssen Sie in diesem Beispiel als Stundenhonorar berechnen, wenn Sie nur 2.100 € monatlich in der Tasche haben wollen! Checken Sie doch einmal mit einer solchen Rechnung, ob Sie Ihren Kunden wirklich genügend berechnen. Vielleicht ist es Zeit für eine Erhöhung Ihrer Preise.