Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls übernehmen die Krankenkassen häufig nur noch einen Teil der Kosten. Der Großteil sind inzwischen oft private Kosten, weil der Patient sie aus der eigenen Tasche bezahlt.
Der Staat hilft in solchen Notsituationen. Die privaten Kosten zählen dann als außergewöhnliche Belastung und sind steuerlich absetzbar.
Wie Sie private Kosten als außergewöhnlich definieren
Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?
Grundsätzlich können private Kosten nur dann außergewöhnlich sein, wenn sowohl die Art als auch die Höhe zwangsläufig entstehen. Außergewöhnlich ist ebenfalls, wenn andere Steuerpflichtige solche privaten Kosten nicht zahlen müssen.
Entscheidend ist, dass das auslösende Ereignis nicht der Regelfall ist. Die Höhe der privaten Kosten ist zweitrangig.
Ein Beispiel aus der Praxis für außergewöhnliche private Kosten:
Sie benötigen eine Brille. Ein gewöhnliches Gestell mit Gläsern kostet 500 Euro, die Krankenkasse zahlt keinen Zuschuss. Diese privaten Kosten sind eindeutig eine außergewöhnliche Belastung.
Beispiele für außergewöhnliche private Kosten
Typische private Kosten, die außergewöhnlich sind, sind Krankheit, Brillen, private Rechtstreitigkeiten, Scheidung, Naturkatastrophen, usw.
Auch wenn Ihre privaten Kosten außergewöhnlich sind, müssen Sie einen Teil selbst übernehmen. Wie hoch der ist, hängt von Ihren jährlichen Einkünften, Ihrem Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Ein prozentualer Anteil an Ihren gemeinsamen Einkünften gibt den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Ausgaben an. Dieser liegt zwischen 1-7%.
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