Auch geringwertige Weihnachtsgeschenke für Auftraggeber können tückisch sein
Öffentliche Auftraggeber dürfen keine Geschenke annehmen. Aber auch in vielen anderen Unternehmen, die nicht eindeutig der öffentlichen Verwaltung zugeordnet werden können, haben die Mitarbeiter ganz klaren Regeln zugestimmt. Sie müssen nicht nur Geld- und Sachwerte ablehnen, sondern auch sonstige <link glossar begriff _blank>Vorteile und Vergünstigungen wie Bewirtungen, Dienstleistungen und günstige Einkaufskonditionen. Genau genommen sind nur einfache Werbegeschenke ungefährlich, beispielsweise einfache Plastik-Kugelschreiber mit Firmenaufdruck.
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Alle höherwertigeren Weihnachtsgeschenke für Auftraggeber können kritisch sein, gerade wenn die Regeln in dem Unternehmen nicht eindeutig sind. Die Mitarbeiter können in Gewissenskonflikte geraten weil sie unsicher sind, ob das Präsent noch unter "erlaubt" fällt. Unseriöse Auftragnehmer setzen dieses Mittel übrigens bewusst ein, um sich auf diese Weise nach und nach einen "Partner im Amt" zu schaffen, dessen Abhängigkeit sie dann später für ihre Betrügereien nutzen.
So umgehen Sie Weihnachtsgeschenke für Auftraggeber stilvoll
Kündigen Sie in Ihrem Weihnachtsbrief an, dass Sie für eine soziale Einrichtung oder einen gemeinnützigen Verein, zum Beispiel im Kinder- und Jugendsport, spenden wollen. Schreiben Sie konkret, an wen Ihre Spende geht. Das sind Ihre <link glossar begriff _blank>Vorteile:- Sie haben einen guten Zweck unterstützt, gerade jetzt, wo öffentliche Gelder für soziale und gemeinnützige Zwecke gestrichen werden.
- Sie haben Ihren Auftraggeber nicht in Verlegenheit gebracht.
- Ihr soziales Engagement stärkt Ihr positives Image in der Öffentlichkeit.
Formulierungstipp: Sicher ist es auch in Ihrem Sinne, dass wir von Geschenken für unsere Geschäftspartner absehen und stattdessen die Jugendmannschaft des Handballvereins "Grün-weiß Oberwalden" mit einer Spende unterstützen ...