Logistikrecht: Das sollten Sie zu Selbstanzeigen von Fahrern unbedingt wissen
Grundsätzlich ist es so, dass auch Fahrer, die sich selbst anzeigen, diese Regeln übertreten haben und somit eigentlich sanktioniert werden können. Doch gehen die Behörden in zunehmendem Maße davon aus, dass ein sich selbst anzeigender Fahrer die Übertretungen quasi in einer Zwangslage begangen hat, da ihn seine Firma hierzu mehr oder weniger intensiv gezwungen hat.
Und hier vermuten die Behörden dann eine systematische Vorgehensweise der Unternehmen. Sie unterstellen, dass dies nicht nur in Einzelfällen geschieht, sondern praktisch immer. Die Folge ist, dass solche Firmen dann vom BAG genauer unter die Lupe genommen werden. Und das ist für das BAG seit der Einführung des digitalen Tachografen ein Kinderspiel.
Stellt sich bei einer solchen Überprüfung heraus, dass Fahrzeitüberschreitungen bei Ihnen mit schöner Regelmäßigkeit vorgekommen sind, dann kommen Sie als verantwortlicher Fuhrparkleiter schnell in Teufels Küche.
Bauen Sie deshalb hier entsprechend vor
- Planen Sie Touren immer so, dass Ihr Fahrpersonal die maximalen Fahrzeiten einhalten kann.
- Halten Sie Ihre Fahrer an, die vorgeschriebenen Fahr- und Ruhezeiten einzuhalten.
- Überprüfen Sie die Tachoscheiben und die Protokolle des digitalen Tachometers immer auf Überschreitungen, und ergreifen Sie bei Verstößen entsprechende Gegenmaßnahmen.
- Halten Sie schriftlich fest, was Sie im Einzelfall unternommen haben.
- Nehmen Sie die Archivierungspflicht der Tachoscheibe und der Fahrprotokolle ernst. Gibt es hier Lücken, dann unterstellen Ihnen die Behörden immer Vorsatz und gehen von massiven Überschreitungen aus.
- Fordern Sie Ihre Fahrer auf, über Fahrzeitüberschreitungen offen mit Ihnen zu reden, und gehen Sie auf solche Hinweise immer ein. Stellen Sie Missstände bei der Tourenplanung nachhaltig ab, und lassen Sie sich nie dazu hinreißen, Fahrer zu Fahrzeitüberschreitungen zu zwingen.