Gewerbe online anmelden

Online ein Gewerbe anmelden – was braucht es dafür?

Prinzipiell muss jeder, der nicht als Arbeitnehmer tätig ist, sondern auf eigene Rechnung arbeitet, ein Gewerbe anmelden. Wie bei vergleichbaren Prozessen bedeutet das, dass angehende Gründer nicht um einen Behördengang herumkommen. Zumindest in der Theorie, denn in der Praxis gibt es inzwischen viele Behörden, die eine Online-Antragstellung ermöglichen. Wie bei einem Antrag vor Ort gilt es allerdings auch hier, einige Dinge zu berücksichtigen. Schauen wir uns einige der wichtigsten Punkte an.
Inhaltsverzeichnis

Vorbereitung der Dokumente für die Online-Gewerbeanmeldung

Ohne zeitintensiven Behördengang das Gewerbe-Anmelden online erledigen? Ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht, weswegen auch für die Online-Anmeldung erst einmal alle passenden Dokumente zusammengestellt werden müssen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt stark von der Branche und Tätigkeit ab. Befähigungsnachweise, Gesellschaftsvertrag und Personalausweis sind Grundvoraussetzungen.  

Wer kein deutscher Staatsbürger ist, kann statt des Personalausweises einen Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen. Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten braucht es weitere Dokumente. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Gesundheitszeugnis, einen Meisterbrief oder ein polizeiliches Führungszeugnis handeln. 

Kosten: Wie viel kostet die Online-Gewerbeanmeldung?

Zwar sollte es selbsterklärend sein, aber trotzdem möchten wir hervorheben, dass eine Gewerbeanmeldung – ob online, postalisch oder vor Ort – immer Geld kostet. Allerdings sind die Kosten unabhängig von der Art der Antragstellung immer die gleichen. Dafür können die Kosten von Bundesland zu Bundesland variieren – sie reichen von 20 bis 60 Euro.  

Diese Kosten beziehen sich jedoch nur auf den Antrag an sich. Sollten zusätzliche Dokumente erforderlich sein, fallen möglicherweise höhere Ausgaben an. So ist beispielsweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostenpflichtig. Im Gegensatz zur Anmeldung ist die Abmeldung eines Gewerbes in den meisten Fällen kostenfrei. 

Nicht alle Behörden ermöglichen eine Online-Antragstellung 

Zugegebenermaßen könnte man im digitalen Zeitalter erwarten, dass in einem Industrieland wie Deutschland die Gewerbeanmeldung überall online erfolgen kann. Das ist jedoch nicht der Fall und es gibt immer noch Regionen, in denen wir uns vor Ort um das Anliegen kümmern müssen.  

In den meisten größeren Städten ist es jedoch gängig, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgt. Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte unbedingt eine Kopie des Anmeldungsbelegs ausdrucken und an die zuständige Behörde senden. Erst dann ist die Gewerbeanmeldung rechtskräftig. Eine verpasste Gewerbeanmeldung ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Sie kann Bußgeldforderungen von mehreren Tausend Euro und hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen. 

Nach der Anmeldung folgt ein Fragebogen des Finanzamts 

Jeder Gründer weiß, dass er sich früher oder später Gedanken um Finanzen und Steuern machen muss. Tatsächlich wird der erste Fragebogen des Finanzamts direkt nach der Gewerbeanmeldung fällig. Er enthält Informationen zu den prognostizierten Erlösen und entscheidet, ob das Finanzamt eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID (USt-ID) zuweist. Besagter Fragebogen muss innerhalb eines Monats nach der Neugründung digital über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. 

Vorsicht vor Fake-Websites

Im Grunde spricht nichts dagegen, seine Gewerbeanmeldung online durchzuführen. Es handelt sich schließlich um eine bequeme, bewährte und schnelle Möglichkeit. Wichtig ist nur, dass die Antragstellung über die offizielle Website der jeweiligen Behörde erfolgt.  

Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die Fake-Websites erstellen und ihre Kunden um viel Geld betrügen. Zum einen wird die Gewerbeanmeldung nie durchgeführt, zum anderen können sensible Daten in die Hände von Kriminellen geraten.