Zeugnispflicht: Azubis steht ein Arbeitszeugnis zu

Die Bedeutung von Zeugnissen über die Leistungen während der Ausbildung ist nicht zu unterschätzen. Sie haben letztlich die Funktion, dass der Auszubildende nach der Ausbildung einen adäquaten Arbeitsplatz finden kann. Das bedeutet für Sie: Zeugnispflicht. Als Arbeitgeber müssen Sie auch Ihren ausscheidenden Azubis ein Arbeitszeugnis erstellen und überreichen.
Inhaltsverzeichnis

Beachten Sie Ihre Zeugnispflicht bei ausscheidenden Auszubildenden

Auch wenn er zunächst übernommen wird, Zeugnisse werden immer wieder benötigt:

  • Beim Wechsel des Arbeitgebers 
  • Für den internen Aufstieg

Nach der Ausbildung verfügt der ehemalige Azubi in der Regel über 3 Zeugnisse. Die Zeugnispflicht des Ausbildungsbetriebs ist in § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt:

Danach müssen Sie jedem Auszubildenden – unabhängig davon, ob er übernommen wird oder nicht – ein Zeugnis ausstellen.

  • In diesem informieren Sie einen Dritten (Unternehmen, bei dem sich der Auszubildende bewirbt) über die Tätigkeiten bzw. Leistungen während der Ausbildungszeit im Betrieb.
  • Die Noten der Abschlussprüfung fließen in dieses Zeugnis nicht mit ein.

Wann entsteht der Anspruch eines Azubis auf ein Arbeitszeugnis?

Der Anspruch eines Azubis auf ein Arbeitszeugnis entsteht „bei Beendigung“ des Berufsausbildungsverhältnisses.

Es ist daher zu empfehlen, das Zeugnis bereits vor dem letzten Teil der Abschlussprüfung angefertigt zu haben. Denn mit diesem Zeitpunkt wird das Ausbildungsverhältnis beendet.

Was muss das Ausbildungszeugnis beinhalten?

Es sind einfache und qualifizierte Zeugnisse zu unterscheiden.

Einfache Arbeitszeugnisse:

  • Das einfache Zeugnis enthält keine bewertenden und leistungsbezogenen Angaben.
  • Es beschränkt sich auf die Art, die Dauer und das Ziel der Berufsausbildung.
  • Es listet die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf.

Qualifizierte Arbeitszeugnisse:

  • Beim qualifizierten Zeugnis kommen Anmerkungen zur Leistung, zum Verhalten und eine Gesamtbeurteilung hinzu.

Wann erteilen Sie ein einfaches, wann ein qualifiziertes Zeugnis?

Sie müssen ein einfaches Zeugnis erteilen …Sie haben die Wahl zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis …Sie müssen dem Azubi ein qualifiziertes Zeugnis schreiben …
… wenn der Auszubildende ausdrücklich ein einfaches Zeugnis wünscht.… wenn sich der Auszubildende nicht äußert.… wenn er ein solches wünscht.
Tipp: Hier könnte es eine Rolle spielen, dass der Auszubildende ein schlechtes Zeugnis befürchtet. Vielleicht unterschätzt sich der Azubi und Sie können ihn von den Vorteilen eines qualifizierten Zeugnisses überzeugen.Tipp: Schreiben Sie dem Auszubildenden ein qualifiziertes Zeugnis. Denn ein einfaches Zeugnis würde von künftigen Lesern als „Negativ-Beurteilung“ interpretiert. Das qualifizierte Zeugnis bringt Ihren Azubi weiter und unterstreicht Ihre professionelle Ausbildungsarbeit.Tipp: Nach § 16 Berufsbildungsgesetz müssen zumindest die Kriterien „Verhalten“ und „Leistung“ eine Bewertung erfahren. Wir empfehlen allerdings auch eine Gesamtbewertung, wie sie in Arbeitszeugnissen üblich ist.

Auf welchem Weg erhält der Auszubildende sein Zeugnis?

Sollten Sie keine Gelegenheit zu einer persönlichen Übergabe haben, dann kann der ehemalige Azubi das Zeugnis bei Ihnen abholen.

Es handelt sich dabei nämlich um eine so genannte Holschuld. Üblich ist allerdings die Versendung per Post.

Tipp: Schicken Sie dem Auszubildenden das Zeugnis grundsätzlich zu, wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Selbst wenn die Ausbildung im Unfrieden beendet wurde und Sie dem Azubi keinen Gefallen mehr tun wollen, bedenken Sie:

  • Es gab bereits eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Betrieb zur Versendung des Zeugnisses verpflichtet wurde, weil die Abholung für den Ex-Azubi einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht hätte (5 AZR 848/93 vom 8.3.1995).

Ich wünsche Ihnen die notwendige Objektivität bei der Erstellung der Zeugnisse für Ihre ausscheidenden Azubis.