Die Antwort: Eine einfache Frage, die aber so ganz einfach nicht zu beantworten ist. Regelungen zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts können sich ergeben aus:
- einem Tarifvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
- einer betrieblichen Übung
- Arbeitsverträgen
- dem Gesetz
Die ersten 4 Punkte sollten Sie zunächst prüfen, bevor Sie das Gesetz aufschlagen. Denn das gilt nur, wenn nicht anderes vereinbart ist oder eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ungültig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie folgende Regelung:
§ 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Übersetzt heißt das: Erhält ein Arbeitnehmer seinen Lohn oder sein Gehalt pro Monat, muss das Geld am 1. des Folgemonats auf seinem Konto gutgeschrieben sein.