Lohnabrechnung: Arbeitgeber muss Schaden ersetzen
Die Antwort: Dazu hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1995 Stellung genommen (Az. 8 AZR 875/94). Der Arbeitgeber muss danach den Schaden am Kfz des Arbeitnehmers ersetzen. Dieses Urteil gilt genauso für Auszubildende, die Betriebsmittel mit einbringen. Im skizzierten Fall hat der Azubi also Anspruch auf 100%ige Wiederherstellung seines Privatwagens auf Kosten des Ausbildungsbetriebs.