Die Frage: Ein Mitarbeiter hat einen Unfall mit seinem Dienstwagen gebaut. Laut Überlassungsver-trag muss er für den Selbstbehalt der Versicherung (600 Euro) selber aufkommen. Nun weigert er sich zu zahlen und droht mit Anwalt. Begründung: Die Klausel würde ihn ungerechtfertigt benachteiligen.
Lohnabrechnung: Wann der Arbeitnehmer die Selbstbeteiligung zahlen muss
Die Antwort: Soll Ihr Mitarbeiter ruhig einmal drohen – seine Drohung ist ungerechtfertigt, denn Sie schreiben ja, dass er den Unfall verursacht hat. Richtig ist nämlich: Als Arbeitgeber können Sie nach einem Dienstwagenunfall eines Beschäftigten von diesem die Zahlung der Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung verlangen, wenn dies entsprechend vereinbart wurde. Das hat zuletzt das Arbeitsgericht Hamburg (Az. 20 Ca 174/07) bestätigt.
Lohnabrechnung: Arbeitnehmer hatte sich gegen die Selbstbeteiligung gewehrt
Im zugrundeliegenden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer vor Gericht dagegen gewehrt, nach einem Unfall 500 Euro Selbstbeteiligung an seinen Arbeitgeber zu zahlen. Der Angestellte hatte den Unfall mit einem Dienstwagen unstreitig verursacht. Der Arbeitgeber berief sich auf einen Dienstwagen-<wbr />Überlassungsvertrag, nachdem der Arbeitnehmer bei einem von ihm verschuldeten Unfall die Selbstbeteiligung zahlen muss. Das Gericht erklärte die in dem Vertrag vorgesehene Aufteilung der Unfallkosten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem für statthaft. Der Arbeitgeber habe bereits durch Abschluss der Vollkaskoversicherung eine Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz oder zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden getroffen, urteilten die Arbeitsrichter. Es sei angemessen, auch den Arbeitnehmer an den Unfallkosten zu beteiligen.