Mit dieser Checkliste rutscht Ihnen beim Jahresabschluss der Lohnkonten nichts durch

Am besten gleich ausdrucken, das Feld „Wer soll es erledigen“ ausfüllen und an alle Beteiligten weitegeben!

Diese Jahresabschlussarbeiten stehen zum Jahreswechsel 2019/2020 an

Diese Aufgabe steht anWer soll es erledigenSpätester TerminErledigt
An- oder Abmeldung der Mitarbeiter mit der ersten auf den Austritt/Eintritt folgenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Jahresbeginn 
Arbeitnehmerdaten aktualisieren:
  • Hat sich die Krankenkasse eines Mitarbeiters geändert?
  • Jahresfreibeträge?
  • Austritt von Mitarbeitern?
  • Wechsel von Bankverbindungen
  31.12. 
Aufbewahrungsfristen, Ende überprüfen 31.12. 
Jahresmeldung für alle Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale einreichen. 15.4. des Folgejahres 
Lohnkonten für alle Mitarbeiter schließen 31.12. 
Elektronische Lohnsteuerbe-scheinigungen an das Finanzamt übermitteln und einen Papierausdruck an den Mitarbeiter aushändigen 28.2. 
Lohnsteuer-jahresausgleich für alle infrage kommenden Mitarbeiter 28.2. 
Meldung der Schwerbehinderten-Abgabe an die Bundesagentur für Arbeit 31.3. des Folgejahres 
Meldung der Entgelte an freie Künstler und Publizisten zur Berechnung der Künstlersozialabgabe 31.3. des Folgejahres 
Prüfung der Krankenversicherungs-pflicht der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter 31.12. (besser etwas vorher) 
Resturlaubsansprüche prüfen techtzeitig vor Jahresende und nochmals vor dem 31.3. des Folgejahres 
Sonstiges:
  • Ggf. Einrichten neuer Lohnkonten
  • Aktualisierung der Werte für 2020, BBG, Beitragssätze, Sachbezugswerte etc.)
  • Archivierung der Lohnunterlagen
 31.12. 
Sozialversicherungs-rechtliche Aufzeichnungen auf Vollständigkeit überprüfen 31.12.