Mit dieser Checkliste rutscht Ihnen beim Jahresabschluss der Lohnkonten nichts durch
Am besten gleich ausdrucken, das Feld „Wer soll es erledigen“ ausfüllen und an alle Beteiligten weitegeben!
Diese Jahresabschlussarbeiten stehen zum Jahreswechsel 2019/2020 an
Diese Aufgabe steht an | Wer soll es erledigen | Spätester Termin | Erledigt |
An- oder Abmeldung der Mitarbeiter | mit der ersten auf den Austritt/Eintritt folgenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Jahresbeginn | ||
Arbeitnehmerdaten aktualisieren:
| 31.12. | ||
Aufbewahrungsfristen, Ende überprüfen | 31.12. | ||
Jahresmeldung für alle Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale einreichen. | 15.4. des Folgejahres | ||
Lohnkonten für alle Mitarbeiter schließen | 31.12. | ||
Elektronische Lohnsteuerbe-scheinigungen an das Finanzamt übermitteln und einen Papierausdruck an den Mitarbeiter aushändigen | 28.2. | ||
Lohnsteuer-jahresausgleich für alle infrage kommenden Mitarbeiter | 28.2. | ||
Meldung der Schwerbehinderten-Abgabe an die Bundesagentur für Arbeit | 31.3. des Folgejahres | ||
Meldung der Entgelte an freie Künstler und Publizisten zur Berechnung der Künstlersozialabgabe | 31.3. des Folgejahres | ||
Prüfung der Krankenversicherungs-pflicht der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter | 31.12. (besser etwas vorher) | ||
Resturlaubsansprüche prüfen | techtzeitig vor Jahresende und nochmals vor dem 31.3. des Folgejahres | ||
Sonstiges:
| 31.12. | ||
Sozialversicherungs-rechtliche Aufzeichnungen auf Vollständigkeit überprüfen | 31.12. |
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