Neues zu ELStAM: 5 Werktage Wartezeit
Nach Angaben der Finanzverwaltung werden die ELStAM im Regelfall 5 Werktage nach der Anmeldung bereitgestellt. Der Samstag gilt auch als Werktag. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine Bereitstellung der ELStAM bzw. eine Rückmeldung von Verfahrenshinweisen noch nicht erfolgt ist, haben Arbeitgeber bzw. deren Datenübermittler die Möglichkeit, sich über ein Formular (Elster) nach dem Verarbeitungsstand der Anmeldung zu erkundigen.
Achtung:
Seit März 2013 erhalten innerhalb der oben genannten Frist zunächst Arbeitgeber die monatlichen Änderungslisten, wenn bei ihren Arbeitnehmern eine Anpassung der ELStAM stattgefunden hat. Anschließend erfolgt die Bereitstellung für Arbeitgeber mit leeren Änderungslisten. Dies kann bis zu einer Woche dauern. Erst jeweils nach Bereitstellung werden die Erinnerungen zur Abholung der monatlichen Änderungslisten per E-Mail versandt. Diese Vorgehensweise bleibt bis zu einer Optimierung des Verfahrens auch für die künftigen Monate bestehen.
Soweit Ihnen bis zum 5. Werktag keine monatliche Änderungsliste zum Abruf zur Verfügung gestellt wurde, können Sie davon ausgehen, dass keine Änderungen in den ELStAM Ihrer Arbeitnehmer vorliegen. Die Finanzverwaltung bittet in diesem Fall darum, von einer Anfrage zum Verarbeitungsstand abzusehen.