Arbeitsspitzen? Wie Sie Mitarbeiter nach Bedarf einsetzen

In fast jedem Unternehmen wechseln sich Phasen der Ruhe mit Arbeitsspitzen ab. Solange Sie als Selbstständige/r das gesamte Geschäft noch ohne Mitarbeiter bewältigen, können Sie sich darauf einstellen: Mal hat Ihr Arbeitstag 14 Stunden, und mal können Sie schon zu „normalen“ Zeiten aufhören. Wenn Sie aber Mitarbeiter brauchen, um die wachsende Zahl der Aufträge zu erledigen, können Sie von denen solche Flexibilität nicht ohne Weiteres verlangen. Das unternehmerische Risiko, ob Aufträge da sind oder nicht, soll einem Arbeitnehmer nicht aufgebürdet werden. Deshalb gestattet das Arbeitsrecht nur in engen Grenzen, Mitarbeiter nach Bedarf einzusetzen.Mitarbeiter nach Bedarf: Ihre Möglichkeiten im ÜberblickRegelmäßige, vorhersehbare MehrarbeitSind die Arbeitsspitzen regelmäßig und vorhersehbar, besteht kein Problem. Sie können planmäßig Mitarbeiter nach Bedarf einsetzen,  zum Beispiel indem Sie: für Arbeit an jedem Mittwoch eine Aushilfe unbefristet auf 400-€-Basis anstellen oderzur Hochsaison in Ihrer Branche eine Aushilfe kurzfristig beschäftigen bzw. eine Teil- bzw. Vollzeitkraft für 4 Wochen befristet einstellen.Sie haben dann „nur“ die üblichen Regeln zu beachten. Und Sie haben Zeit, den Mitarbeiter in Ruhe auszuwählen und die Formalitäten zu erledigen.Unregelmäßiger, plötzlicher BedarfKommt es eher unregelmäßig und plötzlich vor, dass Sie zusätzlich Mitarbeiter nach Bedarf einsetzen müssen? In diesem Fall haben Sie keine Zeit, sich dann erst den richtigen Mitarbeiter auszusuchen und einen Arbeitsvertrag mit ihm auszuhandeln. Es ist besser, Sie haben vorgesorgt und können auf eine bewährte Kraft zurückgreifen, die Ihr Unternehmen kennt.Eine solche Kraft kann ein Mitarbeiter sein, der schon für Sie arbeitet – als Aushilfe, Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Mit dem können Sie bereits im Arbeitsvertrag oder später durch einen Zusatz Mehrarbeit bei unvorhersehbaren Arbeitsspitzen vereinbaren, und zwar in Form von
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In fast jedem Unternehmen wechseln sich Phasen der Ruhe mit Arbeitsspitzen ab. Solange Sie als Selbstständige/r das gesamte Geschäft noch ohne Mitarbeiter bewältigen, können Sie sich darauf einstellen: Mal hat Ihr Arbeitstag 14 Stunden, und mal können Sie schon zu „normalen“ Zeiten aufhören. Wenn Sie aber Mitarbeiter brauchen, um die wachsende Zahl der Aufträge zu erledigen, können Sie von denen solche Flexibilität nicht ohne Weiteres verlangen. Das unternehmerische Risiko, ob Aufträge da sind oder nicht, soll einem Arbeitnehmer nicht aufgebürdet werden. Deshalb gestattet das Arbeitsrecht nur in engen Grenzen, Mitarbeiter nach Bedarf einzusetzen.

Mitarbeiter nach Bedarf: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Regelmäßige, vorhersehbare Mehrarbeit

Sind die Arbeitsspitzen regelmäßig und vorhersehbar, besteht kein Problem. Sie können planmäßig Mitarbeiter nach Bedarf einsetzen,  zum Beispiel indem Sie:

  • für Arbeit an jedem Mittwoch eine Aushilfe unbefristet auf 400-€-Basis anstellen oder
  • zur Hochsaison in Ihrer Branche eine Aushilfe kurzfristig beschäftigen bzw. eine Teil- bzw. Vollzeitkraft für 4 Wochen befristet einstellen.

Sie haben dann „nur“ die üblichen Regeln zu beachten. Und Sie haben Zeit, den Mitarbeiter in Ruhe auszuwählen und die Formalitäten zu erledigen.

Unregelmäßiger, plötzlicher Bedarf

Kommt es eher unregelmäßig und plötzlich vor, dass Sie zusätzlich Mitarbeiter nach Bedarf einsetzen müssen? In diesem Fall haben Sie keine Zeit, sich dann erst den richtigen Mitarbeiter auszusuchen und einen Arbeitsvertrag mit ihm auszuhandeln. Es ist besser, Sie haben vorgesorgt und können auf eine bewährte Kraft zurückgreifen, die Ihr Unternehmen kennt.
Eine solche Kraft kann ein Mitarbeiter sein, der schon für Sie arbeitet – als Aushilfe, Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Mit dem können Sie bereits im Arbeitsvertrag oder später durch einen Zusatz Mehrarbeit bei unvorhersehbaren Arbeitsspitzen vereinbaren, und zwar in Form von1. Überstunden,
2. Rufbereitschaft,
3. Bereitschaftsdienst oder
4. Arbeit auf Abruf.
Wenn Sie Mehrarbeit aber durch jemanden erledigen lassen wollen, den Sie nicht schon ohnehin beschäftigen, bietet sich dafür
5. ein Rahmenvertrag über befristete Arbeitseinsätze an, auch wenn die nur wenige Stunden oder Tage dauern.