Eines vorweg: Eine (angedrohte) Kreditkündigung kommt nicht aus heiterem Himmel. Diese Drohung folgt meist dann, wenn Sie mehrfach Zinsen und Tilgung nicht fristgerecht gezahlt haben, ohne dies vorher mit der Bank besprochen zu haben. Allerdings kann auch eine geänderte Kreditpolitik Ihrer Bank ein Auslöser sein.
Wichtig ist, dass Sie jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern 2-gleisig vorgehen:
- Gehen Sie offensiv auf Ihre Bank zu und suchen Sie das persönliche Gespräch. Kopf in den Sand zu stecken ist in dieser Situation die denkbar schlechteste Strategie!
- Halten Sie parallel dazu Ausschau nach alternativen Kreditgebern. Hintergrund: Ein Wechsel des Kreditgebers ist in vielen Fällen noch sehr viel einfacher, solange ein Kreditvertrag noch nicht gekündigt ist.
Überlegen Sie parallel dazu, was Sie Ihrer Bank im Gespräch anbieten können. Gründe, die eine Bank zur Kündigung eines Kredits veranlassen, sind nach den AGB der Banken (meist § 19 in den AGB der Bank):
Blitzübersicht: So reagieren Sie auf jedes Bankverhalten richtig
Kündigungsgründe:
- Zinsen und Tilgung wurden mehrfach von Ihnen nicht gezahlt. Ihre Strategie: Hinweis auf verbesserte Geschäftslage, Gründe benennen (z. B. wichtiger Kunde hatte nicht gezahlt) und aufzeigen, welche Vorsorge Sie getroffen haben, um solche Ausfälle zukünftig zu vermeiden.
- Die Bank hat festgestellt, dass Sie beim Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über Ihre Vermögenslage gemacht haben. Ihre Strategie: Darstellen, wie es zu diesem Missverständnis kam, aktuelle (verbesserte) Vermögenslage darstellen, ggf., zusätzliche Sicherheiten oder Bürgen anbieten.
- Die Vermögenslage Ihres Unternehmens /Ihre persönliche Vermögenslage (bei Einzelfirmen) hat sich deutlich verschlechtert. Ihre Strategie: Gründe benennen und Perspektiven aufzeigen (z. B. neues Geschäftsmodell, neue Kunden in Aussicht, zweites Standbein angegangen usw.).
- Eine Verschlechterung der Werthaltigkeit der von Ihnen gegebenen Sicherheiten ist eingetreten. Ihre Strategie: Konkret nach dem Grund fragen, warum die Sicherheit nun schlechter bewertet wird und wie hoch der Abschlag ausfällt. Sicherheiten nur in der Differenzhöhe (oder auch Bürgschaft) anbieten.
Prüfen Sie auch, ob die Kündigung überhaupt zulässig ist
Vor allem dann, wenn eine Bank ihre Kreditpolitik ändert, versucht sie auch schon einmal, ihr unliebsam gewordene Kunden loszuwerden. Dann wird in den Raum gestellt, dass ein Kredit gekündigt wird. Doch wenn Sie genauer hinschauen, stellen Sie fest, dass dies im konkreten Fall gar nicht möglich ist. Denn selbst dann, wenn einer der oben genannten Gründe vorliegen sollte, ist nicht immer automatisch eine Kündigung möglich. Allerdings kommt es hier auf den konkreten Einzelfall an. Das heißt:
Schalten Sie zur Klärung möglichst einen Anwalt oder einen Kreditsachverständigen ein. Denn Gerichte erklären Kündigungen durchaus für unwirksam. Beispiele:
- Keine Kündigung bei Verstoß gegen Treu und Glauben
Hat sich Ihre finanzielle Lage zwar verschlechtert, kann die Bank den Kredit trotzdem nicht kündigen, solange Sie ausreichende Sicherheiten gestellt und die Kreditraten bislang ordnungsgemäß gezahlt haben (Kammergericht (KG) Berlin, Urteil vom 29.8.2005, 16 U 113/03).
- Keine Kündigung zur Unzeit
Das ist dann der Fall, wenn Ihre Gläubiger bereits gemeinsam mit Ihnen einen Sanierungsversuch unternehmen. Der darf nicht durch die Bank behindert werden. Eine Kündigung bleibe zwar wirksam, zöge aber eventuell Schadenersatzforderungen nach sich. Hiervor schrecken Banken zurück.
- Keine Kündigung wegen bekannter Umstände
Ihre Bank kann nicht wegen Umständen kündigen, die ihr bereits beim Vertragsabschluss bekannt waren (BGH, Urteil vom 7.5.2002, Az. XI ZR 236/01). Haben Sie also beim Abschluss des Kredits die Bank z. B. über Ihre angespannte Liquiditätslage bzw. die Ihres Unternehmens unterrichtet, kann diese nicht mit der Begründung kündigen, Ihre Liquiditätslage sei schlecht.
Das heißt aber auch: Spielen Sie Ihrer Bank gegenüber immer mit offenen Karten. Sorgen Sie für einen engen Kontakt mit Ihrem Bankberater und vereinbaren Sie regelmäßige Gesprächstermine. Je besser der persönliche Kontakt, desto besser sind Sie vor den manchmal eigentümlichen Entscheidungen und Vorgehensweisen der deutschen Banken geschützt.
Tipp: Versuchen Sie auf jeden Fall, Ihre Kreditwürdigkeit wieder herzustellen, Sie sind hierbei nicht allein. Helfen kann Ihnen ein Beratungsangebot der KfW (runder Tisch oder Turnaround), Ihre IHK oder Handelskammer (www.unternehmenssicherungs-beratung.de) oder auch ein Kreditmediator (www-kreditmediator- deutschland.de). Damit sieht Ihre Bank, dass Sie alles tun, um die Situation zu entschärfen.