Altersvorsorge: So schützen Sie sich vor einer GmbH-Krise
Den maßgeschneiderten Schutz bietet eine so genannte Rückdeckungsversicherung. Das ist eine Lebensversicherung, die Ihre GmbH auf Ihr Leben abschließt, um sicherzustellen, dass sie die Ihnen erteilte Pensionszusage erfüllen kann.
Bezugsberechtigt ist die GmbH selbst, sodass die Rückdeckungsversicherung Ihnen als Geschäftsführer im Fall der Insolvenz der GmbH gerade keine Sicherheit bietet.
Vorsicht! Manche Geschäftsführer lassen sich die Ansprüche der GmbH gegen die Rückdeckungsversicherung abtreten. Aber das reicht nicht, weil die Abtretung nicht insolvenzfest ist.
Praxis-Tipp: Bestehen Sie darauf, dass die GmbH ihre Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an Sie verpfändet. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite. Dazu bietet sich folgende Formulierung an:
Formulierungsbeispiel
Die GmbH hat dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Geschäftsführers und seiner Hinterbliebenen aus dieser Pensionszusage verpfändet die Gesellschaft dem Geschäftsführer sämtliche Ansprüche aus folgender Rückdeckungsversicherung ... (Bezeichnung des Versicherers und der Versicherungsscheinnummer).