Text auf blauem Hintergrund mit zwei Ordnern: Gefahrstoffkataster erfolgreich erstellen. Aufbau, Inhalte und Tipps.

Gefahrstoffkataster erstellen: Pflicht, Inhalte, Aufbau & Checkliste

Die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters ist mühsam und wird nicht allzu selten als eine Last wahrgenommen. Insbesondere Aktualisierungen können wahre Zeitfresser sein. Wie Sie am besten beim Aufbau eines Gefahrstoffkatasters vorgehen, beschreibe ich Ihnen im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Gefahrstoffkataster?

Unter einem Gefahrstoffkataster (auch Gefahrstoffverzeichnis genannt) versteht man das zentrale Verzeichnis aller im Unternehmen eingesetzten, gelagerten oder produzierten Gefahrstoffe. Es dient als obligatorische Datenbasis für den betrieblichen Arbeitsschutz und umfasst detaillierte Informationen zu:

  • Identität: Stoffname und Einstufung (GHS-Piktogramme).
  • Einsatz: Mengen, Lagerorte und betroffene Arbeitsbereiche.
  • Schutz: Verweise auf Sicherheitsdatenblätter und notwendige Schutzmaßnahmen.

Das strategische Ziel: Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinaus ist das Gefahrstoffkataster Ihr wichtigstes Werkzeug, um die Haftungsrisiken der Geschäftsführung zu minimieren. Nur wer seine Gefahrstoffe kennt, kann rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen erstellen und ein Organisationsverschulden im Falle eines Arbeitsunfalls ausschließen.

Muster-Vorlage: Erweitertes Gefahrstoffverzeichnis (Standard 2026)

Bezeichnung (Handelsname)Einstufung (GHS-Codes & Signalwort)Arbeitsbereich / LagerortMenge (Bestand / Ø Verbrauch)SDB-Stand (Datum / Link)Betriebsanweisung (BA) vorhanden?WGK / LGKSubstitutionsprüfung (Datum/Ergebnis)
PflichtPflichtPflichtPflichtAudit-RelevantArbeitsschutzLagerungHaftungsschutz
Bsp: AcetonGHS02, GHS07 (Gefahr)Lackiererei / Schrank 4max. 20L / 100L p.a.12.01.2026 [Link]Ja (Stand 02/26)1 / 320.01.2026: Keine Alternative

Was diese Spalten für Sie leisten (Erklärungen für die Praxis)

  • SDB-Stand: Dokumentiert, dass Sie die aktuellste Version vom Lieferanten vorliegen haben. Im Jahr 2026 schauen Auditoren besonders auf das Datum – ist das SDB älter als 2-3 Jahre, wird oft eine Neuabfrage gefordert.
  • Betriebsanweisung (BA): Das Kataster dient hier als Kontrollinstanz. Wenn ein Stoff im Kataster steht, muss es eine BA geben. Die Spalte zeigt sofort Dokumentationslücken auf.
  • WGK / LGK (Wassergefährdungsklasse): WGK: Wichtig für die Versicherung (Umweltschadenhaftpflicht). LGK: Schließt aus, dass Sie Stoffe nebeneinander lagern, die im Brandfall gefährlich reagieren (z. B. Säuren und Laugen).
  • Substitutionsprüfung: Dies ist Ihre „Lebensversicherung“ bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft. §7 GefStoffV verpflichtet Sie, regelmäßig zu prüfen, ob es weniger gefährliche Ersatzstoffe gibt. Wenn Sie dieses Datum im Kataster führen, beweisen Sie Ihre Sorgfaltspflicht.

Was versteht man unter Gefahrstoffen und was gehört zwingend ins Kataster?

Generell gelten alle Substanzen als Gefahrstoffe, die ein chemisches oder physikalisches Gefährdungspotenzial aufweisen. Im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der europäischen CLP-Verordnung sind dies Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften.

Welche Substanzen müssen Sie erfassen?

  1. Kennzeichnungspflichtige Stoffe: Alle Substanzen mit GHS-Gefahrenpiktogrammen (z. B. entzündlich, ätzend, giftig, umweltgefährdend).
  2. Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW): Auch wenn sie kein Piktogramm tragen, müssen Stoffe gelistet werden, für die offizielle Grenzwerte gelten (z. B. bestimmte Öle oder Lösungsmittel).
  3. Produzierte Gefahrstoffe: Stoffe, die erst im Arbeitsprozess entstehen (z. B. Stäube, Dämpfe, Schweißrauche oder Abgase).
  4. Biozide und Reinigungsmittel: Klassische Betriebshilfsstoffe, die oft im Einkauf „durchrutschen“, aber voll erfassungspflichtig sind.
  5. Explosivstoffe und Druckgase: Alles, was brandfördernd oder unter Druck stehend ist.

Die „Daumenregel“ für die Praxis

Sobald für einen Stoff ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Lieferanten vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass dieser Stoff in Ihr Gefahrstoffkataster aufgenommen werden muss.

Prüfen Sie auch vermeintlich „harmlose“ Stoffe. Seit den letzten Konkretisierungen der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) stehen besonders krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A und 1B (z. B. Hartholzstäube) im Fokus der Betriebsprüfer.

Ist ein Gefahrstoffkataster Pflicht?

Ja, ohne Ausnahme. Gemäß § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe zu führen.

Für Sie als Unternehmer bedeutet das, dass der Kataster kein „Nice-to-have“ ist, sondern eine Bringschuld. Ein fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis gilt als Organisationsverschulden. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kann dies zu Regressforderungen der Berufsgenossenschaften und empfindlichen Bußgeldern führen.

Wer darf ein Gefahrstoffkataster erstellen?

Die Gesamtverantwortung verbleibt immer beim Arbeitgeber. Da die Erstellung jedoch tiefgehende Fachkenntnisse erfordert, regelt die GefStoffV, dass der Ersteller fachkundig sein muss.

  • Delegation: Sie können die Aufgabe an eine „beauftragte Person“ delegieren (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragter oder externe Berater).
  • Voraussetzung: Die Person muss über die notwendige Expertise verfügen, um Sicherheitsdatenblätter korrekt zu interpretieren und Gefahrenpotenziale einzustufen.

Was sind die Mindest-Pflichtangaben im Gefahrstoffkataster?

Die Mindestangaben bzw. Pflichtangaben eines Gefahrstoffkatasters finden sich im § 6 Abs. 12 GefStoffV. Demnach sind folgende Angaben im Gefahrstoffverzeichnis festzuhalten:

  • Gefahrstoffbezeichnung: Der eindeutige Name (Handelsname), wie er auch auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt steht.
  • Einstufung: Die gefährlichen Merkmale des Stoffs (z. B. „entzündbar“, „toxisch“) inkl. der entsprechenden GHS-Piktogramme.
  • Mengenbereiche: Angaben über die im Unternehmen vorkommenden Mengen (z. B. maximale Lagerkapazität oder Jahresverbrauch).
  • Arbeitsbereiche: Nennung der Bereiche im Betrieb, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Aufbau eines Gefahrstoffkatasters

Grundsätzlich kann ein Gefahrstoffregister unterschiedlich und individuell aufgebaut sein und geführt werden, insofern die Mindestangaben der Gefahrstoffverordnung (§ 6 Abs. 12 GefStoffV) erfüllt werden. Diese Fachinformationen sollten im Kataster direkt hinterlegt sein:

  • Detaillierte GHS-Angaben: Vollständige H- und P-Sätze sowie die Gefahrenpiktogramme.
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB): Direkter Zugriff auf die aktuelle Version des Lieferanten.
  • Wassergefährdungsklasse (WGK): Entscheidend für die vorschriftsmäßige Lagerung und den Umweltschutz.
  • Lagerklasse (LGK): Notwendig zur Prüfung von Zusammenlagerungsverboten nach TRGS 510.
  • Transportdaten: GGVSEB-Einstufung und UN-Nummer (sofern relevant).
  • Lieferquelle: Angaben zum Bezugsquellennachweis für die REACH-Rückverfolgbarkeit.

Erweitert sollten Sie außerdem folgende Angaben machen:

  • GHS-Details (H- und P-Sätze): Während das Gesetz nur die „Einstufung“ fordert, sind die konkreten Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) essenziell für die Erstellung von Betriebsanweisungen.
  • Wassergefährdungsklasse (WGK): Unverzichtbar für den betrieblichen Umweltschutz und die korrekte Auslegung von Auffangwannen.
  • Lagerklasse (LGK) & Lagermenge: Nur so können Sie die Zusammenlagerungsverbote nach TRGS 510 rechtssicher prüfen und Brandschutzauflagen einhalten.
  • REACH-Relevanz: Dokumentieren Sie, ob der Stoff unter besondere Beschränkungen oder Zulassungspflichten der REACH-Verordnung fällt (wichtig für die langfristige Planungssicherheit).
  • Liefer- oder Bezugsquelle: Erleichtert die Rückverfolgbarkeit und das Anfordern aktueller Sicherheitsdatenblätter beim Lieferanten.
  • Transportrecht (GGVSEB / ADR): Die Angabe der UN-Nummer und der Gefahrgutklasse ist für alle Betriebe wichtig, die Gefahrstoffe auch versenden oder transportieren.

Expertentipp – Darauf achten die Prüfer

Dieses Jahr achten Prüfer verstärkt darauf, ob die Lagermenge im Kataster mit den tatsächlichen Beständen im Lager übereinstimmt. Eine jährliche Inventur des Gefahrstofflagers ist daher dringend empfohlen, um das Kataster aktuell zu halten.

Form des Gefahrstoff-Register: Elektronisch oder in Papierform?

In der Betriebspraxis haben sich verschiedene Lösungen bewährt. Ein Gefahrstoffkataster kann in Papierform oder als elektronisches Register vorliegen. Viele Betriebe führen ein zentrales gelenktes Dokument, wo alle Gefahrstoffe aufgelistet und mit allen dazugehörigen Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen etc.) verlinkt werden.  

Ein gutes Gefahrstoffkataster zeichnet sich dadurch aus, dass es von den Mitarbeitern genutzt und kontinuierlich angewendet wird. Des Weiteren sollten die benötigten Informationen von Gefahrstoffen im Kataster schnell gefunden werden und stets auf dem neuesten Stand sein.  

Zu jedem Stoff müssen Betriebsanweisungen für die Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Dies kann in Papierform als Aushang am Lagerort/Arbeitsplatz erfolgen oder in elektronischer Form (z. B. via Tablet oder Terminal), sofern der Zugriff für alle betroffenen Mitarbeiter sichergestellt ist.

Wichtig

Prüfen Sie bei jedem Einkauf von Gefahrstoffen, ob die vorhandenen Informationen im Kataster mit dem Etikett und dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Falls es eine Abweichung gibt, nehmen Sie immer eine Aktualisierung vor.

Checkliste: In 6 Schritten ein Gefahrstoffkataster erstellen

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihr Gefahrstoffkataster in sechs Schritten zu erstellen. Beantworten Sie als Basis für die Erstellung Ihres Gefahrstoffkatasters die nachfolgenden Fragen und beachten Sie die Hinweise in der letzten Spalte.

SchrittZu beantwortende FragenHinweise zur Erstellung
Vorhandensein von StoffenWelche Stoffe gibt es in meinem Unternehmen und welche gehören tatsächlich zu Gefahrstoffen?
Benötige ich wirklich alle Gefahrstoffe, die im Unternehmen vorhandenen sind für meine Prozesse?
Wie lange werden die Stoffe im Betrieb gelagert?
Identifizieren Sie alle Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb und listen Sie sie genau auf. Das macht Ihnen die Erstellung des Gefahrstoffkatasters später wesentlich leichter. Außerdem können Sie daraus ableiten, ob Sie ggf. auf einige Stoffe verzichten können.
EinsatzbereichWo werden welche Gefahrstoffe im Unternehmen gelagert?
Wie viel ist von den jeweiligen Gefahrstoffen auf Lager?
Bestimmen Sie die Mengen und Lagerorte von Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb, denn nur so behalten Sie den Überblick.
ErsetzbarkeitKönnen Gefahrstoffe, durch Stoffe, von denen keine oder eine geringere Gefährdung ausgeht, ersetzt werden?Analysieren Sie Ihre betrieblichen Prozesse und prüfen Sie die Ersetzbarkeit von Stoffen. Auf lange Sicht können Sie so bares Geld sparen!
Lagerung und BeschriftungSind die Gefahrstoffe entsprechend den gesetzlichen Regelungen richtig gelagert und beschriftet? (Je nach Stoff z. B. über einer Auffangwanne oder in einem Sicherheitsschrank?)
Wer hat Zugang zu den Gefahrstoffen?
Wer kontrolliert deren Ausgabe?
Bei zu langer Lagerung können sich Stoffe verändern, Kunststoffverpackungen altern. Bei ätzenden Stoffen müssen Sie Beschriftungen gegebenenfalls ersetzen. Die Schrift kann nämlich unleserlich werden. Kontrollieren Sie diese Punkte daher regelmäßig.
Schulung und Benennung eines Verantwortlichen für das GefahrstoffmanagementWurde eine zuständige Person für das Gefahrstoffmanagement ernannt?
Sind entsprechende Mitarbeiter bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen geschult?
Wird die Schulung regelmäßig durchgeführt?
Werden alle Mitarbeiter unterwiesen und entsprechend nachgeschult, wenn beispielsweise eine krankheitsbedingte Abwesenheit vorliegt?
Sind die zuständigen Personen fachkundig und qualifiziert?
Wie ausgeprägt ist generell das Bewusstsein der Mitarbeiter im Unternehmen im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahren?
Beauftragen Sie immer eine fach- und sachkundige Person im Betrieb bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen. Denken Sie auch daran, diese Person regelmäßig zu schulen.
EinkaufsprozessIst der Einkauf von Gefahrstoffen ein formalisierter Prozess, nach welchem zuständige Personen vorgehen müssen?
Haben Sie von Ihren Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen?
Liegen die Wassergefährdungsklassen (WGKs) vor?
Ist die Vorlage eines Sicherheitsdatenblattes eine Einkaufsbedingung?
Gibt es im Unternehmen Richtlinien zur Beschaffung von Gefahrstoffen oder existiert eine Liste zugelassener Stoffe?
Nehmen Sie den Einkaufsprozess unter diesen Gesichtspunkten genauer unter die Lupe. Dies schafft Sicherheit und spart Prozesskosten.
Checkliste zur Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

Ein Gefahrstoffkataster ist ein unverzichtbares Instrument im betrieblichen Gefahrstoffmanagement. Es sorgt für Transparenz, Sicherheit und rechtliche Konformität im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Durch die sorgfältige Erfassung und regelmäßige Aktualisierung der Daten wird ein wirksamer Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt gewährleistet.

Expertentipp: Gefahrstoffkataster als Basis für Schulungen

Durch die Führung eines Gefahrstoffkatasters kann überwacht werden, ob ggf. Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen zusammen durchgeführt werden können. Bereiten Sie eine Liste der zu unterweisenden Personen im Betrieb vor, die Sie bezüglich des Umgangs mit vorhandenen Gefahrstoffen schulen müssen. Eine gute Basis für Unterweisungen sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Sie können auch einen externen Berater hinzuziehen, der Ihre Mitarbeiter entsprechend schult.

Prüfen Sie während eines internen Audits die praktische Anwendung Ihres Gefahrstoffkatasters. Hier können Sie ohne Konsequenzen Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren. Bei einem externen Audit hingegen (z. B. bei EMAS) kann es zu spät sein und dazu führen, dass Ihr Unternehmen beispielsweise nicht zertifiziert wird.

Gefahrstoffkataster erfolgreich managen

Ein Gefahrstoffkataster ist kein statisches Archiv, sondern ein lebendiges Steuerungsinstrument. Damit es im betrieblichen Alltag sowie bei Prüfungen durch die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften standhält, sollten Sie folgende Experten-Tipps beachten:

  • Strukturierte digitale Führung: Nutzen Sie für den Einstieg eine übersichtliche Excel-Liste. Verlinken Sie darin direkt die aktuellen Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Betriebsanweisungen. So haben Sie bei Rückfragen oder Notfällen alle Dokumente mit einem Klick griffbereit.
  • Das „Sofort-Prinzip“ bei Aktualisierungen: Nehmen Sie Änderungen – etwa bei neuen Stoffen oder revidierten Sicherheitsdatenblättern – unmittelbar vor. Veraltete Daten im Kataster sind ein erhebliches Haftungsrisiko bei Audits oder Unfällen.
  • Klarheit durch Legenden: Gefahrstoffrecht strotzt vor Abkürzungen (WGK, LGK, H-Sätze etc.). Fügen Sie Ihrem Kataster eine einfache Legende oder Erläuterungen bei, damit auch Mitarbeiter ohne chemisches Fachwissen die Liste korrekt interpretieren können.
  • Datensicherheit gewährleisten: Schützen Sie Ihre Master-Datei mit einem Kennwort vor unbefugten Änderungen. Stellen Sie jedoch sicher, dass eine Lesefassung für alle relevanten Mitarbeiter und die Fachkraft für Arbeitssicherheit jederzeit zugänglich ist.
  • Skalierung abwägen: Sobald Ihr Bestand mehr als 20 Gefahrstoffe umfasst, wird die manuelle Pflege in Excel fehleranfällig. Prüfen Sie in diesem Fall den Umstieg auf eine spezialisierte Softwarelösung, die SDB-Updates oft automatisiert einpflegt.
  • Klare Verantwortlichkeiten: Benennen Sie einen festen Ansprechpartner (z. B. den Gefahrstoffbeauftragten), der für die kontinuierliche Pflege und Überwachung des Katasters verantwortlich ist.