Abmahnungen machen oftmals Sinn. Doch leider bergen sie viele Fallstricke und nicht wenige sind in einem Kündigungsschutzprozess unterlegen, weil Führungskräfte beim Schreiben der Abmahnung Fehler gemacht haben. So mahnen Sie Ihren Mitarbeiter in 6 Schritten rechtlich wirksam ab:.
In sechs Schritten zur rechtssicheren Abmahnung
1. Mahnen Sie den Betreffenden zeitnah nach seinem Pflichtverstoß ab, und zwar schriftlich.
2. Schildern Sie das Fehlverhalten genau: Wann (Datum, Ort, Uhrzeit) hat er wo und wem gegenüber was genau vor welchen Zeugen gemacht? Erläutern Sie in dem Schreiben außerdem, warum es sich um einen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten handelt.
3. Schreiben Sie ausdrücklich, dass es sich dabei um eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten handelt und er diese zukünftig unterlassen soll
Abmahnung: Weisen Sie auf drohende Sanktionen hin
4. Machen Sie deutlich, dass ihm im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Sanktionen (sprich: die Kündigung) drohen.
Formulierungstipp: „Sollten Sie erneut ausfällig gegenüber ausländischen Kollegen werden, müssen Sie damit rechnen, dass wir Ihren Arbeitsvertrag kündigen.“
5. Weisen Sie darauf hin, dass die Abmahnung zur Personalakte genommen wird. Wenn es einen Betriebsrat gibt, fügen Sie hinzu, dass Sie diesem eine Abschrift zukommen lassen.
6. Beweisen Sie den Zugang der Abmahnung, indem Sie sie entweder vor Zeugen überreichen oder vom Betroffenen unterschreiben lassen.