Wenn Sie nur zeitweise unter Druck sind, sollten Sie keine Mitarbeiter einstellen. Ob befristet oder unbefristet - der Aufwand einer Einstellung ist dann zu groß. Bauen Sie Arbeitsspitzen lieber durch freie Mitarbeiter oder Zeitarbeitskräfte ab. Die sind vielleicht etwas teurer als eine feste Kraft, dafür können Sie die Zusammenarbeit aber jederzeit ganz leicht beenden.
Bei permanenter Überlastung sollten Sie schnellstmöglich Mitarbeiter einstellen
Anders sieht es aus, wenn Sie sehen, dass Sie auch mittel- bis langfristig nicht mehr als Einzelkämpfer weiterkommen. Dann sollten Sie unverzüglich handeln, bevor Ihre Arbeitsqualität unter der Überlastung leidet. Schätzen Sie realistisch den Arbeitsaufwand ein, den Sie an einen Mitarbeiter abgeben können und wollen.
Werden Sie damit eine Vollzeitkraft auslasten? Oder kommen Sie auch mit der Unterstützung einer Teilzeitkraft aus? Wählen Sie unter den folgenden Möglichkeiten die aus, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
Sie wollen feste Mitarbeiter einstellen? Das sind Ihre Möglichkeiten:
Kurzfristige Beschäftigung:
Der Mitarbeiter darf höchstens 50 Tage oder durchgehend 2 Monate in einem Jahr als Aushilfe arbeiten und das auch nicht berufsmäßig tun (nicht berufsmäßig jobben z.B. Hausfrauen, Rentner, Studenten). Dann ist sein Arbeitsentgelt lohnsteuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
Minijob:
Der Mitarbeiter darf nicht mehr als 400 €/Monat verdienen. Dann zahlen Sie 25 % vom Lohn als pauschale Abgabe für Sozialversicherung und Steuern, Ihr Arbeitnehmer hat keine Abgaben.
Niedriglohn-Job:
Der Mitarbeiter hat einen Verdienst in der so genannten Gleitzone zwischen 400 und 800 €/Monat. Dann behalten Sie von dem Verdienst Lohnsteuer ein und führen die ans Finanzamt ab. Zudem zahlen Sie den regulären Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag von ca. 21 % des Lohns, Ihr Arbeitnehmer zahlt aber nur zwischen ca. 4 und 21 % je nach Höhe seines Einkommens.
Teilzeit- oder Vollzeitstelle:
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, der mehr als 800 €/Monat verdient, ist er regulär sozialversicherungspflichtig - unabhängig davon, wie viele Stunden er für Sie arbeitet. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung. Sie behalten von seinem Verdienst Lohnsteuer ein und führen die ans glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7Finanzamt ab. Sie und der Mitarbeiter zahlen je ca. 21 % des Lohns als Sozialabgaben.