Mobbing: Konflikt mit schweren Folgen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen definiert Mobbing folgendermaßen: Fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander greifende Schikanen und Diskriminierungen von Kollegen oder Vorgesetzten machen in ihrer Gesamtheit Mobbing aus. Dazu gehört:
- ehrverletzende Handlungen
- Diskriminierungen und Demütigungen
- Tätlichkeiten
- sexuelle Belästigungen
- grundlose Herabwürdigung der erbrachten Arbeitsleistung
- vernichtende Beurteilung
- soziale Isolierung
- Zuteilung nutzloser oder unlösbarer Aufgaben
- Maßnahmen, denen andere Kollegen nicht ausgesetzt sind
- sachlich nicht begründete häufige Arbeitskontrollen
Fazit: Mobbing, so das LAG Thüringen, ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer, auch in ihre körperliche und psychische Gesundheit.
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Als Arbeitgeber sind Sie nicht nur verpflichtet, dem Beschäftigten gegenüber jegliches Mobbing zu unterlassen. Sie müssen auch aktiv dagegen angehen, wenn ein Mobbing-Fall offensichtlich wird.
Mobbing: Ihre Pflichten als Chef
Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Auch vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing gehören zu Ihren Pflichten als Chef.
So beugen Sie vor: Nährboden für Mobbing ist häufig das Klima im Team, das entscheidend von Ihnen als Chef mit beeinflusst wird. Wenn in einem Team rücksichtsloses Karrierestreben und Ellenbogendenken belohnt wird, öffnet das dem Mobbing Tür und Tor. Schaffen Sie deshalb eine angstfreie Atmosphäre und haben Sie immer ein offenes Ohr für die Probleme Ihrer Mitarbeiter.
So schreiten Sie ein: Um die Fortsetzung eines bereits existierenden Mobbings zu unterbinden, dürfen Sie als Arbeitgeber nach Prüfung der Sachlage und eigenem Ermessen über die Sanktionen entscheiden, die Sie dem oder den Mobbern angedeihen lassen.
Greifen Sie zu härteren Maßnahmen wie etwa Versetzung, Freistellung, Gehaltskürzung, Abmahnung, Herabsetzung des Dienstgrades, Hausverbot, Kündigung, fristlose Kündigung, so müssen Sie im Streitfall nachweisen können, dass die Sanktionen der Schwere des Fehlverhaltens angemessen sind.
Praxis-Tipp: Halten Sie alle Mobbing-Vorfälle mit Datum und möglichst Angabe von Zeugen schriftlich fest, damit Sie vor Gericht Beweise in Händen halten.